Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung gestellt, um die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers zu erzwingen. Hintergrund ist ein seit Oktober 2025 rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Bundesregierung zu einem wirksamen Aktionsprogramm zur Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Grundwasser verpflichtet.
DUH will Urteil zum Grundwasserschutz durchsetzen
Die Deutsche Umwelthilfe teilte am Freitag mit, sie habe einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers eingereicht. Ein seit Oktober 2025 rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet die Bundesregierung zu einem wirksamen Aktionsprogramm zur Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Grundwasser.
Anfragen an das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium zum Zeitplan für das Aktionsprogramm blieben bislang unbeantwortet, erklärte die Umwelthilfe. Stattdessen hat das Ministerium am 15. Januar einen Referentenentwurf für ein Düngegesetz vorgelegt, das Vorschriften zum Wasserschutz abbaut.
Die DUH beantragt nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster die Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium und Minister Alois Rainer (CSU), wegen Nichtumsetzung des Urteils. Zusätzlich drohe ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland mit hohen Strafzahlungen für jeden weiteren Tag, an dem die EU-Nitrat-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt wird, so die Naturschützer.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte laut Deutscher Umwelthilfe: „Mit unserem Vollstreckungsantrag wollen wir die Bundesregierung zwingen, den Wasserschutz als höchstes Gemeinwohl ernst zu nehmen. Wenn das kein Weckruf ist, kann das Gericht die Bundesregierung notfalls per Zwangsgeld zur sofortigen Umsetzung verpflichten.“ Weiter sagte er: „Agrarminister Alois Rainer ignoriert nicht nur das Grundsatzurteil für den Gewässerschutz, er verschlechtert auch noch das Düngegesetz an entscheidender Stelle. Dabei drängt die Zeit: Seit Start der Düngesaison im Februar gelangen wieder täglich tonnenweise Stickstoff und Nitrat in die Umwelt, ohne dass die Landwirtschaft klare Düngeregeln bekommen hat.“
Forderung nach Nitrat-Aktionsprogramm und strengerem Düngerecht
Die DUH fordert schnellstmöglich den Beschluss eines wirksamen Nitrat-Aktionsprogramms und gesetzliche Nachschärfungen, mit denen der Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter Grundwasser überall erreicht werden kann. Dazu gehöre insbesondere ein novelliertes Düngerecht.
Reinhild Benning, Senior Beraterin für Agrarpolitik der Umwelthilfe, sagte: „Wir fordern, die Bilanzpflicht für betriebliche Nährstoffe beizubehalten und zu verbessern.“ Sie ergänzte: „Wie in Dänemark sollten die Bilanzinformationen in eine Datenbank fließen und von zuständigen Behörden ebenfalls auf digitalem Weg bewertet werden.“
Es gelte außerdem, das „System der gewerblichen Tierhaltung ohne zugehörige Fläche für eine umweltgerechte Gülleausbringung“ zu beenden und die Tierhaltung insgesamt umwelt- und tiergerecht umzubauen, sagte sie. „Auf dem Acker leisten vielfältige Fruchtfolgen den größten Beitrag zum Wasserschutz, deswegen müssen Monokulturen bei Mais und zu enge Fruchtfolgen etwa bei Raps sanktioniert werden.“
Ökolandbau als Beitrag zum Wasserschutz
Der Ökolandbau sei besonders wirksam im Wasserschutz, so Benning. „Die Bundesregierung sollte mit einem Nachfrage- und Förder-Boost den Ökolandbau konstruktiv einspannen für das Ziel der Nitratreduktion.“
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