Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Bestandsbauten des Bundes sollen bis 2045 barrierefrei werden, zudem sind Erleichterungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie bei der Zertifizierung von Assistenzhunden vorgesehen. Während Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die Reform als wichtigen Schritt zur Stärkung der Gesellschaft bewertet, kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte deutliche Lücken im Entwurf.
Regierung plant mehr Barrierefreiheit im Bund
Bestandsbauten des Bundes müssen demnach bis 2045 barrierefrei werden. Unternehmen sollen künftig im Bedarfsfall mobile Rampen oder andere Vorkehrungen bereitstellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Um die Verwendung von Leichter Sprache und der Deutschen Gebärdensprache zu unterstützen, soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden sollen vereinfacht werden.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte die gesellschaftliche Bedeutung der Reform. „Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Gesellschaft“, sagte Bas nach dem Kabinettsbeschluss laut Bundesregierung. „Deshalb entwickeln wir das Behindertengleichstellungsgesetz weiter. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um.“
Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Kritik an dem Entwurf kam vom Deutschen Institut für Menschenrechte. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück„, sagte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Die Privatwirtschaft wird nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.“
Auch die vorgesehenen Rechtsfolgen bewertet das Institut kritisch. „Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten blieben im Gesetzesentwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos“, sagte Palleit nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Warnung vor geringen praktischen Verbesserungen
Nach Einschätzung des Instituts werde das geplante Gesetz kaum Verbesserungen für die Bürger bringen. „Deshalb legen wir den Abgeordneten des Bundestags dringend nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und dafür zu sorgen, dass sich die Privatwirtschaft schrittweise für mehr Barrierefreiheit engagiert. Ein Blick in andere Länder, wie beispielsweise die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung.“
Palleit verwies zudem auf die Folgen des demografischen Wandels. Angesichts dessen dürfe man älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten durch Barrieren nicht noch länger erheblich einschränken. „Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken“, so Palleit laut Deutschem Institut für Menschenrechte. „Damit bleibt er nicht nur deutlich hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, sondern ist auch langfristig unwirtschaftlich.“
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