Die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat im Jahr 2025 mit 12,2 Monaten einen Höchststand erreicht. Zugleich entschieden die Gerichte über Einsprüche gegen Asylbescheide deutlich schneller als in den Vorjahren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über die die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet.
EU-Fristen in vielen Fällen überschritten
Nach Angaben der Bundesregierung überschritt das Bamf in fast der Hälfte aller abgeschlossenen Verfahren die im EU-Recht vorgesehene Regelvorgabe, innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden. Konkret lag der Anteil der Verfahren, in denen diese Frist nicht eingehalten wurde, bei 43,5 Prozent. Bei rund 17.000 der anhängigen Asylverfahren wurde sogar die nach EU-Recht geltende maximale Höchstdauer von 21 Monaten überschritten.
Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, kritisierte diese Entwicklung gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ scharf: „Es ist nicht akzeptabel, dass zum Beispiel Geflüchtete aus dem Iran im Durchschnitt eineinhalb Jahre auf eine Entscheidung des Bamf warten müssen.“
Gerichte entscheiden deutlich schneller
Gleichzeitig setzte sich 2025 der seit Jahren anhaltende Rückgang der Verfahrensdauer bei Asylklageverfahren fort. Lag die durchschnittliche Dauer im Bundesdurchschnitt im Jahr 2021 noch bei 26,5 Monaten, betrug sie im vergangenen Jahr 14,3 Monate. Nach der Antwort der Bundesregierung ist dies auch eine Folge der besseren personellen Ausstattung der Gerichte. In Eilverfahren, etwa bei offensichtlich unbegründeten Anträgen, entscheiden die Gerichte demnach deutlich schneller, im Schnitt nach nur 36,5 Tagen.
Bünger kommentierte diese Entwicklung gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ mit den Worten: „Asylprüfungen müssen zügig, aber fair verlaufen. Generell sinkende Schutzquoten lassen befürchten, dass die politische Vorgabe einer Asylwende auch negativ auf die Entscheidungspraxis des Bamf durchschlägt.“ Einschränkungen bei den Verfahrensrechten Asylsuchender trügen nach ihrer Einschätzung nichts zur Beschleunigung bei und müssten zurückgenommen werden: „Es darf keinen Rechtsschutz zweiter Klasse geben“, mahnte Bünger.
Schnellere Entscheidungen in priorisierten Verfahren
Priorisierte Verfahren von Asylsuchenden mit schlechten Anerkennungschancen wurden vom Bamf 2025 in Rekordzeit abgeschlossen, fast immer in weniger als einem Monat. Damit wird nach den Angaben in der Regierungsantwort die Vorgabe der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2023 weitgehend umgesetzt. Diese hatte beschlossen, Asylverfahren bei Herkunftsländern mit unter fünfprozentiger Anerkennungsquote beim Bamf und bei den Gerichten jeweils innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Auch die Gerichte benötigen in diesen Verfahren den Angaben zufolge nur selten mehr als drei Monate. Die priorisierten Verfahren betreffen allerdings nur 6,6 Prozent aller Asylverfahren.
Der Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer insgesamt kann unter anderem mit einem zwischenzeitlichen Entscheidungsstopp zu Geflüchteten aus Syrien erklärt werden; hier lag die Dauer bei 14,1 Monaten. Bei Herkunftsländern mit geringen Anerkennungschancen erfolgen Entscheidungen des Bamf deutlich schneller. Besonders lange warten mussten Geflüchtete aus Nigeria (20,4 Monate), Iran (17,7 Monate) und Irak (17,1 Monate) auf eine Entscheidung – in diesen Fällen gab es keinen Entscheidungsstopp.
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