Platzt der Deal womöglich noch, der dem VfL Osnabrück ein frisch renoviertes Stadion und der bereits tiefentleerten Stadtkasse eine zusätzliche Verschuldung von fast 70 Millionen Euro verschaffen soll?
Kurz vor der geplanten Entscheidung über eine – anders als vom Stadtrat im vergangenen Sommer beschlossene – schnelle Übernahme der maroden Stadion-Immobilie durch die Stadt Osnabrück wurde die Abstimmung abgepfiffen. Der Eigentumsübergang soll nun erst in fünf Wochen erneut auf die Tagesordnung. Offenbar werfen ungeklärte Fragen zum EU-Beihilferecht ihre Schatten auf ein Projekt, das allein rechnerisch fast zehn Prozent des aktuellen städtischen Schuldenbergs ausmacht.
Abpfiff der Abstimmung erfolgte kurz vor Beginn der Ratssitzung
Die Überraschung kam unmittelbar vor Beginn der Ratssitzung: Der erst in der vergangenen Woche nachträglich auf die Tagesordnung gesetzte Punkt zur vollständigen und sofortigen Übernahme des Stadions an der Bremer Brücke durch die Stadt wurde ebenso kurzfristig wieder gestrichen. Stattdessen soll der Rat nun am 17. März über das Vorhaben entscheiden – so jedenfalls der Plan.
Offizielle Erklärungen gab es aus dem Rathaus zunächst nicht, lediglich eine kurze Mitteilung zur Tagesordnung bei Beginn der Sitzung. Hinter den Kulissen heißt es jedoch, dass bei der rechtlichen Prüfung der neu ausgehandelten Ruck-Zuck-Lösung kurzfristig ein Aspekt des EU-Beihilferechts aufgefallen sei, der weiterer Klärung bedürfe.
Stoppen EU-Fairness-Regeln die riskante Sportwette gegen die klamme Stadtkasse?
Geplant war, dass die Stadt sämtliche Anteile an der Stadion KG – einschließlich der bislang vom VfL Osnabrück gehaltenen Mehrheit – in einem Schritt übernimmt. Ziel der Neuregelung war es, rechtliche Klarheit zu schaffen, den VfL vor einem theoretisch möglichen Entzug seiner Gemeinnützigkeit zu schützen und den geplanten Umbau des Stadions an der Bremer Brücke ohne weitere Verzögerungen vorbereiten zu können.
Genau an dieser Stelle scheint nun jedoch das EU-Beihilferecht eine Rolle zu spielen. Es untersagt staatliche Vergünstigungen wie Zuschüsse, Steuererleichterungen oder besonders günstige Finanzierungsbedingungen, wenn dadurch der Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verfälscht werden könnte. Maßnahmen in diesem Bereich müssen einer möglichen Überprüfung durch europäische Stellen standhalten.
Trotz unsicherer Rechtslage wurde die Küchenplanung für die Bremer Brücke bereits ausgeschrieben
Statt eines Beschlusses im Schnelldurchgang muss der Rat nun erneut abwarten – und die rechtlichen Rahmenbedingungen genauer prüfen. Währenddessen – noch bevor überhaupt Rechtssicherheit über die teuren Stadionpläne herrscht – wurde bereits die Planung der Küchenanlage und Gastronomie für die renovierte Bremer Brücke ausgeschrieben, wie die HASEPOST exklusiv am Montag in einem Kommentar berichtete.