Das EU-Parlament hat neue Regeln für Asylverfahren in der Europäischen Union auf den Weg gebracht. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag für die Einführung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten und billigten zugleich eine Verordnung zur Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats. Mit den neuen Vorgaben sollen Asylanträge aus bestimmten Ländern schneller bearbeitet werden. Die Vereinbarungen müssen nun noch vom Rat formell angenommen werden.
EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten beschlossen
Mit 408 Ja-Stimmen bei 184 Nein-Stimmen und 60 Enthaltungen billigte das EU-Parlament die Einführung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten. Die neue Liste soll eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen aus Ländern wie Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien ermöglichen.
Asylbewerber aus diesen Staaten müssen künftig darlegen, dass die allgemeine Einstufung ihres Herkunftslandes als sicher im individuellen Fall nicht zutrifft. Auch EU-Beitrittskandidaten gelten als sichere Herkunftsstaaten, sofern keine besonderen Umstände dagegen sprechen.
Überwachung durch die EU-Kommission
Die Kommission überwacht die Lage in den als sicher eingestuften Ländern und kann Änderungen an der Liste vorschlagen. Ziel ist es, die Einstufungen an die tatsächlichen Entwicklungen in den Herkunftsstaaten anzupassen.
Verordnung zu sicheren Drittstaaten angenommen
Neben der Liste sicherer Herkunftsstaaten stimmten die Abgeordneten auch der Einigung über die Verordnung zur Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats zu. Damit werden die Kriterien und Verfahren für die Behandlung von Asylanträgen in Bezug auf sichere Drittstaaten EU-weit geregelt.
Die Vereinbarungen treten erst in Kraft, wenn sie vom Rat formell angenommen wurden.
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