Das Europäische Parlament hat eine Änderung des EU-Klimagesetzes beschlossen, um ein neues Klimazwischenziel für das Jahr 2040 festzuschreiben. Demnach sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Teil des Pakets ist auch die Verschiebung des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr um ein Jahr. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss noch der Rat zustimmen.
Neues Klimaziel für 2040
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten am Dienstag für eine Änderung des EU-Klimagesetzes, um ein neues Klimazwischenziel für 2040 aufzunehmen. Die zuvor mit dem Rat vereinbarte Formulierung sieht vor, dass die Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden sollen.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten mit 413 zu 226 Stimmen bei 12 Enthaltungen für die Gesetzesänderung. Sobald der Rat den Text billigt, tritt er 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Verschiebung von EU-ETS 2
Die Einführung des EU-Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) soll um ein Jahr verschoben werden, von 2027 auf 2028.
Einsatz internationaler Emissionszertifikate
Fünf Prozentpunkte der geplanten Emissionsreduktionen können durch internationale Emissionszertifikate außerhalb der EU erzielt werden. Auf Drängen des Parlaments dürfen diese Zertifikate nur in Sektoren verwendet werden, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem für die Sektoren Energie und Industrie (EU-ETS 1) fallen, und nur aus Partnerländern stammen, deren Klimaziele und -politiken mit den Zielen des Pariser Übereinkommens vereinbar sind.
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