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Startseite Deutschland & die WeltGeplante Mietrechtsreform soll Schutz vor Wohnungslosigkeit stärken
Deutschland & die Welt

Geplante Mietrechtsreform soll Schutz vor Wohnungslosigkeit stärken

von Hasepost Redaktion 10. Februar 2026
von Hasepost Redaktion 10. Februar 2026
Obdachlose kampieren (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) sieht in den geplanten Änderungen im Mietrecht einen wichtigen Schritt zu einem besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit. Nach Ansicht der BAGW sollen insbesondere Anpassungen an der sogenannten Schonfristregelung Klarheit für Mieter schaffen, die Mietschulden nachträglich ausgleichen.

Geplante Änderungen bei der Schonfristregelung

Geschäftsführerin Sabine Bösing sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Der Gesetzgeber sorgt mit der geplanten Änderung für Klarheit, dass die Befriedigung von Mietschulden beide Kündigungsarten, die außerordentliche und die hilfsweise ordentliche Kündigung, erfasst.“ Nach ihrer Darstellung sollen Mieter, die wegen Mietrückständen eine ordentliche Kündigung erhalten haben, diese künftig einmalig abwenden können, wenn sie die ausstehenden Beträge innerhalb einer bestimmten Frist begleichen.
„Nur so können unnötige Kündigungen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und präventiv vor Wohnungslosigkeit geschützt werden“, sagte Bösing dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Es könne nicht sein, dass Mieter, die ihre Schulden beglichen haben, „mit der Unsicherheit leben müssen, ob ihr Mietverhältnis tatsächlich fortbesteht“, führte sie weiter aus.

Konflikt mit Eigentümerverband Haus und Grund

Mit ihren Aussagen widersprach die BAGW-Geschäftsführerin dem Präsidenten des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke. Warnecke hatte zuvor erklärt, dass die Ausweitung der Schonfrist auf ordentliche Kündigungen „keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit“ bringe.

✨ mit KI bearbeitet

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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