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Home Deutschland & die WeltBürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag: Ampel plant einheitliche Sozialleistung
Deutschland & die Welt

Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag: Ampel plant einheitliche Sozialleistung

by Hasepost Redaktion 26. Januar 2026
by Hasepost Redaktion 26. Januar 2026
Foto: dts
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Bund, Länder und Kommunen planen eine grundlegende Reform des Sozialstaats: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen zu einer einheitlichen Hilfe zusammengeführt werden. Ziel ist es, das System einfacher, digitaler und zielgenauer zu machen und bürokratische Hürden für Bedürftige abzubauen. Grundlage dafür ist der Bericht der Regierungskommission zur Sozialstaatsreform mit 26 konkreten Empfehlungen, über den die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstagausgabe) berichtet.

Einheitliche Hilfe statt mehrerer Anträge

Bund, Länder und Kommunen wollen die künftige Grundsicherung, das bisherige Bürgergeld, mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zu einer Hilfe vereinen. Die Grundsicherung sichert dabei das Existenzminimum von Bedürftigen. Wohngeld und Kinderzuschlag können dagegen Menschen erhalten, die zwar nur ein geringes Einkommen haben, aber nicht auf Grundsicherung angewiesen sind oder ohne Kinder nicht darauf angewiesen wären. Bisher sollen Wohngeld und Kinderzuschlag Betroffenen etwa den Besuch des lokalen Jobcenters ersparen.

In der Praxis führt dies jedoch dazu, dass Bürger für Unterstützung mehrere Anträge in mehreren Behörden stellen müssen und eine Behörde die Menschen mitunter zur nächsten Behörde weiterschickt. Dieses „Behörden-Pingpong“ soll mit der Reform beendet werden. Der Bericht der Regierungskommission, der an diesem Dienstag veröffentlicht werden soll, enthält nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ 26 Empfehlungen, die nach dem Wunsch der Beteiligten nun zügig umgesetzt werden sollen.

Anrechnungsregeln und Zuständigkeiten im Fokus

Ein zentrales Problem des bisherigen Systems ist laut Bericht, dass die unterschiedlichen Hilfen zu wenig aufeinander abgestimmt sind. Wenn Hilfebezieher mehr arbeiten, etwa wenn die Mutter einer Familie in Grundsicherung ihre Stelle von Teilzeit auf Vollzeit ausweitetet, kann dies negative Folgen haben. Trotz deutlich mehr Arbeitsstunden kann eine Familie letztlich nicht oder kaum mehr Geld auf dem Konto haben, weil der höhere Verdienst dazu führt, dass der Staat Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung stark kürzt. Diese Anrechnungsregeln will die Kommission geändert sehen.

Auch beim Verweisen auf andere Sozialämter will die Kommission ansetzen. Das gefürchtete „Behörden-Pingpong“ soll aufhören, indem eine klare Arbeitsteilung eingeführt wird: Für alle grundsätzlich erwerbsfähigen Leistungsbezieher, Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, wären künftig die Jobcenter zuständig. Für alle anderen, beispielsweise erwerbsunfähige Menschen, sollen die Sozialämter von Städten und Gemeinden verantwortlich sein.

Für eine „vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur“ sei allerdings eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, „die nun ’schnellstmöglich‘ angegangen werden solle“, heißt es in dem Bericht, über den die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Der entsprechende Artikel 91e Grundgesetz schreibt bisher eine andere Arbeitsteilung vor.

Digitaler Neustart und automatische Leistungen

Mit einem „digitalen Neustart des Sozialstaats“ soll zudem ein umfassender Datenaustausch zwischen den Sozialbehörden von Bund, Ländern und Gemeinden ermöglicht werden. Vorgesehen ist ein Austausch etwa zwischen Jobcentern, dem kommunalen Sozialamt und der Wohngeldstelle. Die Behörden sollen so untereinander die Daten übermitteln können und damit verhindern, dass Bürger bei jedem Antrag immer wieder neu die weitgehend gleichen Angaben in lange Formulare eingeben müssen.

Als weiteres Element der Reform sieht der Bericht vor, dass das Kindergeld künftig nach der Geburt ohne Antrag automatisch ausgezahlt wird. Damit sollen Familien entlastet und der Zugang zu Leistungen vereinfacht werden.

Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt. Die Vorschläge wurden vielmehr von den staatlichen Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, unter anderem die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale Spitzenverbände wie der Städtetag. Federführend war das Arbeitsministerium unter Bärbel Bas (SPD).

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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