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Startseite Deutschland & die WeltBundesregierung lehnt Entschädigung für defektes Bahn-WLAN ab
Deutschland & die Welt

Bundesregierung lehnt Entschädigung für defektes Bahn-WLAN ab

von Hasepost Redaktion 29. Dezember 2025
von Hasepost Redaktion 29. Dezember 2025
ICE mit WLAN (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Bahnreisende sollen auch künftig keine Entschädigung erhalten, wenn Nebenleistungen wie WLAN oder Bordrestaurant ausfallen. Die Bundesregierung weist eine entsprechende Forderung der Bundesländer zurück und sieht solche Angebote nicht als Teil der eigentlichen Beförderungsleistung an.

Bundesregierung lehnt zusätzliche Fahrgastrechte ab

Bahnfahrer sollen nach dem Willen der Bundesregierung auch künftig keinen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn im Zug etwa das WLAN ausfällt oder das Bordrestaurant geschlossen bleibt. Wie die „Rheinische Post“ (Dienstagsausgabe) berichtet, erteilt die Bundesregierung einer entsprechenden Forderung der Bundesländer eine Absage.

In einer Stellungnahme der Regierung, aus der die „Rheinische Post“ zitiert, heißt es, die Nebenleistungen seien nicht Teil der Beförderungsleistung, „die Fahrgäste mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben“. Das Angebot erbringe die Bahn „freiwillig“, so der zuständige Staatssekretär Ulrich Lange (CSU) aus dem Verkehrsministerium.

Forderung des Bundesrats nach erweiterten Fahrgastrechten

Der Bundesrat hatte unlängst gefordert, bei der nächsten Novellierung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung zu prüfen, ob auch Fahrgastrechte „für den Fall von Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenleistungen wie Sitzplatzreservierung, WLAN oder Bordrestaurant aufgenommen werden können“.

Man erkenne das Bedürfnis der Reisenden zwar an, so die Regierung. „Die Schaffung spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen im Eisenbahnbereich ist nicht geplant.“

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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