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Startseite Deutschland & die WeltUmweltverbände prüfen Verfassungsklage gegen Infrastruktur-Zukunftsgesetz der Ampel
Deutschland & die Welt

Umweltverbände prüfen Verfassungsklage gegen Infrastruktur-Zukunftsgesetz der Ampel

von Hasepost Redaktion 17. Dezember 2025
von Hasepost Redaktion 17. Dezember 2025
NABU, BUND und DNR zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz am 17.12.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Nach dem Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes durch das Bundeskabinett prüfen Umweltverbände die rechtlichen Konsequenzen und schließen eine Klage nicht aus. Vertreter von Deutschem Naturschutzring (DNR) und Naturschutzbund Deutschland (Nabu) verweisen auf mögliche verfassungsrechtliche Bedenken und fordern Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Verfassungsmäßigkeit im Fokus

Der Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring, Florian Schöne, verwies auf mögliche verfassungsrechtliche Probleme des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. „Ich weiß aus gut unterrichteten Kreisen, dass tatsächlich geprüft wird, ob das alles verfassungskompatibel ist, auch mit Artikel 20a Grundgesetz“, sagte Schöne am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Über konkrete Klagen habe man zwar noch nicht gesprochen, doch solle die Frage der Verfassungsmäßigkeit juristisch geprüft werden. „Über Klagen habe man noch nicht geredet, aber tatsächlich werde man Juristen mit der Frage betrauen, ob das tatsächlich verfassungskompatibel sei“, so Schöne weiter.

Nach seinen Angaben kommen kritische Stimmen nicht nur aus den Umweltverbänden selbst. „Ich höre das sogar aus der Verwaltung und auch von Länderseite, dass es da kritische Nachfragen gibt“, sagte Schöne der dts Nachrichtenagentur.

Bedenken zu Natur- und Artenschutz

Auch der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland, Jörg-Andreas Krüger, äußerte gegenüber der dts Nachrichtenagentur Vorbehalte. Er verwies unter anderem auf die im Gesetz angelegte Bewertung eines überragenden öffentlichen Interesses, etwa bei der Einrichtung von Parkplätzen. Man müsse sich fragen, „ob das in der Verhältnismäßigkeitsabwägung von der Einschränkung der Schutzrechte für die Natur Bestand habe“. Mit Blick auf das Infrastruktur-Zukunftsgesetz fügte Krüger hinzu: „Da wird sicherlich nachgebessert werden müssen.“

Auf Nachfrage, auf welche Änderungen die Verbände im Gesetzgebungsverfahren hoffen, präzisierte Krüger die Erwartungen der Umweltseite. Man müsse „die beschleunigte Belastung der Natur und den Ausgleich für die Funktionalität des Haushalts der Natur wieder ‚wirklich in die Balance bringen'“. Zugleich rechnete er mit intensiven Beratungen in den weiteren parlamentarischen Verfahren. „Ich gehe fest davon aus, dass es sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat noch erhebliche Diskussionen dazu geben wird, und ich würde da den Bundestag auch von vornherein auffordern, da gleich der Regierung zu signalisieren: So geht`s nicht“, sagte Krüger der dts Nachrichtenagentur.

Erwartungen an Bundestag und Bundesrat

Die Verbände verbinden mit den angekündigten juristischen Prüfungen die Hoffnung auf Änderungen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Während Schöne besonders auf eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz verweist, drängt Krüger auf eine stärkere Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutz bei der Ausgestaltung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Beide sehen Bundestag und Bundesrat in der Pflicht, die vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen kritisch zu hinterfragen.

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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