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Startseite Deutschland & die WeltKoalition plant Verzögerungen bei Einsicht in Krankenakten
Deutschland & die Welt

Koalition plant Verzögerungen bei Einsicht in Krankenakten

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. November 2025
Patient mit Infusionsständer (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Grüne und Verbraucherschützer kritisieren Pläne der schwarz-roten Koalition, die Einsichtsrechte in Krankenakten zu ändern. Die Streichung des Begriffs „unverzüglich“ und mögliche Fristverlängerungen auf bis zu drei Monate gelten ihnen als erhebliche Schwächung des Patientenschutzes. Am Montag ist im Bundestag eine öffentliche Expertenanhörung zur Gesetzesänderung geplant.

Kritik an geplanter Novelle des Behandlungsvertragsrechts

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, die geplante Novellierung des Behandlungsvertragsrechts bedeute eine „gravierende Verschlechterung“ der Patientenrechte. „Das ist ein handfester Skandal“, warnte er.

Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) Thomas Moormann sagte unterdessen, dass die vorgesehene Änderung weder im Interesse der Verbraucher sei, noch würde es die Gesundheitsversorgung transparenter oder besser machen – „im Gegenteil“.

Streichung von „unverzüglich“ und längere Fristen

Derzeit sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass den Patienten „unverzüglich“ Einsicht in die vollständige Krankenakte gewährt werden muss. Die Koalition will das Wort „unverzüglich“ streichen. Vielmehr soll die Frist auf bis zu drei Monate ausgedehnt werden können, wenn die Behandelnden das aufgrund von Komplexität und Zahl der Anträge für erforderlich halten. Zur entsprechenden Gesetzesänderung ist am Montag eine öffentliche Expertenanhörung im Bundestag geplant.

Die Grünen wollen mit einem eigenen Antrag erreichen, dass die von Schwarz-Rot geplante Änderung wieder revidiert wird. In dem Antrag, über den das RND berichtet, heißt es, das Einsichtsrecht in die Behandlungsakte sei ein Kernelement des patientenseitigen Informations- und Selbstbestimmungsrechts. „Wer den Begriff `unverzüglich` streicht und hier keine klar nachvollziehbaren Regeln herstellt, schwächt dieses Grundrecht“, wird kritisiert.

In dem Antrag heißt es weiter: „In der Praxis führt jeder Tag Verzögerung zu Informationsverlusten, rechtlichen Nachteilen und einer zusätzlichen psychischen Belastung für Betroffene“, wird argumentiert. Eine längere Frist könne für Patienten, die sich in laufender Behandlung befänden, eine Zweitmeinung einholen oder einen möglichen Behandlungsfehler prüfen wollten, schwerwiegende Folgen haben. Die Grünen schlagen konkret vor, dass die Einsicht künftig „unverzüglich (…), spätestens jedoch nach drei Werktagen“ gewährt werden muss.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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