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Startseite Deutschland & die WeltBundesverfassungsgericht: Festnahmen vor Abschiebungshaft ohne Richterbeschluss rechtswidrig
Deutschland & die Welt

Bundesverfassungsgericht: Festnahmen vor Abschiebungshaft ohne Richterbeschluss rechtswidrig

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. Oktober 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. Oktober 2025
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Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben. Die Kammer stellte fest, dass die Festnahmen ohne die erforderliche Ermächtigungsgrundlage erfolgten und somit rechtswidrig waren.

Entscheidung aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit.

Die drei Beschwerdeführer, die abgeschoben werden sollten, waren jeweils festgenommen worden, bevor eine richterliche Haftanordnung vorlag. Ihre fachgerichtlichen Rechtsbehelfe blieben im Anschluss erfolglos, weshalb sie Verfassungsbeschwerden einreichten.

Die Entscheidungen des Gerichts verletzten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person, hieß es jetzt aus Karlsruhe zur Begründung für die Stattgabe der Beschwerden. Insbesondere habe es an einer gesetzlich vorgeschriebenen richterlichen Anordnung vor der Festnahme gefehlt. Die Kammer stellte fest, dass die Festnahmen ohne die erforderliche Ermächtigungsgrundlage erfolgten und somit rechtswidrig waren.

Kritik an Behörden und Gerichten

In den Verfahren wurde kritisiert, dass die Behörden keine ausreichenden Anstrengungen unternommen hatten, um rechtzeitig eine richterliche Entscheidung zu erwirken. Die Gerichte hätten zudem nicht ausreichend geprüft, ob die Organisation der Gerichtsverfahren den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprach.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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