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Startseite Deutschland & die WeltDGB-Chefin Fahimi fordert einmalige Vermögensabgabe für deutsche Milliardäre
Deutschland & die Welt

DGB-Chefin Fahimi fordert einmalige Vermögensabgabe für deutsche Milliardäre

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. September 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. September 2025
Yasmin Fahimi (DGB-Vorsitzende) / Foto: dts
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Angesichts der schwachen Wirtschaftsentwicklung und der Frage nach der langfristigen Finanzierung der Sozialsysteme fordert die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) eine einmalige Vermögensabgabe für deutsche Milliardäre. Zudem plädiert sie für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und eine Reform der Erbschaftssteuer.

Forderung nach Vermögensabgabe

Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), hat sich für eine einmalige Vermögensabgabe der deutschen Milliardäre ausgesprochen. „Die 249 Milliardäre in Deutschland sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten“, sagte Fahimi den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Das Geld kann für einen Investitionsfonds genutzt werden oder auch als Risikokapital. Kommt dann die Wirtschaft wieder in Fahrt, ziehen auch die Milliardäre daraus wieder einen Gewinn.“ Große Vermögen sollten mit dazu beitragen, gesellschaftliche Investitionen zu fördern, sagte die DGB-Chefin. Die Superreichen würden immer reicher, während die Hälfte der Bevölkerung nahezu gar keine Rücklagen habe.

Reform von Vermögens- und Erbschaftssteuer

„Die soziale Schere geht immer weiter auseinander“, beklagte Fahimi den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Neben einer Vermögensabgabe für Milliardäre sprach sie sich auch für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer sowie eine Reform der Erbschaftssteuer aus. „Es ist doch kurios, dass extrem hohe Erbschaften prozentual teils geringer besteuert werden als kleine Erbschaften“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Konkret schlug sie einen Freibetrag von einer Million Euro vor, die man im Laufe des Lebens erben könne. „Der Rest wird einheitlich versteuert.“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Bei Betriebsvermögen könne man, so Fahimi den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, „großzügige Stundungen zulassen, wenn die Weiterführung eines Betriebs in Gefahr sein sollte“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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