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Startseite Deutschland & die WeltGutachten: Koalitionsplan zur Asyl-Beweislast verstößt womöglich gegen EU-Recht
Deutschland & die Welt

Gutachten: Koalitionsplan zur Asyl-Beweislast verstößt womöglich gegen EU-Recht

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 19. September 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 19. September 2025
Familie / Foto: dts
91

Der Plan der schwarz-roten Koalition, Flüchtlingen vor Asylbehörden und Gerichten eine umfassende Beweislast für die Gründe ihrer Verfolgung aufzuerlegen, könnte gegen europäisches und deutsches Recht verstoßen. Das geht aus einem ausführlichen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor, das die Linksfraktion beantragt hat und über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Gutachten sieht Konflikte mit EU-Recht und Grundgesetz

Würden Behörden und Gerichte die „allgemeine Gefährdungslage in Zielstaaten“ nicht mehr von Amts wegen ermitteln, dann stünde das „nicht in Einklang mit EU-Recht“, heißt es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz wäre es danach nicht vereinbar, Flüchtlingen den kompletten Nachweis der Risiken abzuverlangen, die ihnen beispielsweise bei Abschiebung drohten. Über das Gutachten berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

Koalitionsvertrag: Wechsel zum Beibringungsgrundsatz

In dem Gutachten geht es um folgenden Satz im Koalitionsvertrag: „Aus dem Amtsermittlungsgrundsatz muss im Asylrecht der Beibringungsgrundsatz werden.“ Damit ist gemeint, dass Gerichte nicht mehr in eigener Initiative Beweise über mögliche Gefahren für Flüchtlinge erheben, sondern dass die Kläger selbst Zeugen benennen oder Dokumente vorlegen müssen. Das ginge deutlich über die bisherigen – durchaus weitreichenden – Mitwirkungspflichten hinaus, wonach Flüchtlinge den Gerichten und Behörden zwar über Ursachen und Umstände der Flucht, aber nicht über allgemeine Risikolagen im Land ihrer Herkunft Auskunft geben müssen.

Kritik aus der Linken und offener Prüfstand

Aus Sicht des Linken-Abgeordneten Aaron Valent wäre eine solche Reform „ein Frontalangriff auf die Menschenrechte“ – weil damit eine Hürde errichtet würde, die Flüchtlinge kaum überwinden könnten. Einen Gesetzentwurf gibt es zu dieser Frage noch nicht, laut Bundesregierung ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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