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Startseite Deutschland & die WeltEU-Gericht bestätigt Zalando als sehr große Online-Plattform
Deutschland & die Welt

EU-Gericht bestätigt Zalando als sehr große Online-Plattform

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. September 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. September 2025
Zalando / Foto: dts
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Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Zalando gegen die Einstufung ihrer Plattform als „sehr große Online-Plattform“ abgewiesen. Die Luxemburger Richter bestätigten die Benennung aufgrund hoher Nutzerzahlen und der damit verbundenen zusätzlichen Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte.

Gericht weist Klage ab

Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Zalando gegen die Einstufung ihrer Plattform als „sehr große Online-Plattform“ abgewiesen. Das teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit.

Die EU-Kommission hatte Zalando aufgrund der hohen Nutzerzahlen als solche benannt, was zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte mit sich bringt. Zalando war gegen die Benennung ihrer Plattform als „sehr große Online-Plattform“ vorgegangen.

Berechnungen der Kommission bestätigt

Der Online-Händler argumentierte, dass die Zahl der aktiven Nutzer, die den Informationen von Drittverkäufern ausgesetzt waren, geringer als von der EU-Kommission angegeben sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Zalando nicht nachweisen konnte, welche Nutzer tatsächlich den Drittverkäuferinformationen ausgesetzt waren, und bestätigte die Berechnungen der Kommission, die von über 83 Millionen aktiven Nutzern ausgingen.

Rechtliche Einwände ohne Erfolg

Zudem wies das Gericht die Argumente von Zalando zurück, dass die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit verstoßen würden. Es machte deutlich, dass Marktplätze mit einer hohen Nutzerzahl potenziell gefährliche oder rechtswidrige Produkte verbreiten könnten (Urteil in der Rechtssache T-348/23).

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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