HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Osnabrück
  • Region Osnabrück
  • Deutschland & die Welt
  • Kultur
  • Sport
  • Meinung & Kolumne
.
Spaziergängerin findet Rucksack mit Drogen in Glandorf
Kurzfristige Vollsperrung am 5. März aufgrund von Fahrbahnschäden...
Gute Nachricht des Tages: Wüste glänzt bei Jugend...
IHK und Unternehmer aus der Region Osnabrück für...
Nächtliche Vollsperrungen durch Sanierung der A30
Zweiter Schulstreik gegen Wehrpflicht: Schülerinnen und Schüler in...
Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus dem...
Das ist die groß angelegte Bildungsoffensive im Landkreis...
Gruppe FDP/UWG zu Vandalismus-Schäden an Osnabrücker Ampeln: „Keine...
Wegen Nahost-Konflikt: Polizei Osnabrück verstärkt Schutzmaßnahmen an jüdischen...
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • ✨ KI-Leitlinie
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Osnabrück
  • Region Osnabrück
  • Deutschland & die Welt
  • Kultur
  • Sport
  • Meinung & Kolumne
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Osnabrück
  • Region Osnabrück
  • Deutschland & die Welt
  • Kultur
  • Sport
  • Meinung & Kolumne

© (1996) 2014 – 2026 osna.com GmbH
Impressum & Datenschutzerklärung.

Startseite Deutschland & die WeltVerfassungsgericht bestätigt digitale Überwachung, schränkt Staatstrojaner ein
Deutschland & die Welt

Verfassungsgericht bestätigt digitale Überwachung, schränkt Staatstrojaner ein

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. August 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. August 2025
Hacker / Foto: dts
19

Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen die gesetzlichen Regelungen zur digitalen Überwachung durch Polizei und Strafverfolgungsbehörden im Wesentlichen bestätigt. Die Nutzung des sogenannten „Staatstrojaners“ wurde jedoch teilweise eingeschränkt. In beiden Verfahren erklärte das Gericht nur einzelne Vorschriften für verfassungswidrig. Die meisten Verfassungsbeschwerden seien bereits unzulässig, da die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung überwiegend nicht ausreichend begründet worden sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Gericht bestätigt weitgehend Überwachungsregeln

Im sogenannten Verfahren „Trojaner I“ befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem nordrhein-westfälischen Polizeigesetz. Die Regelungen zur heimlichen Überwachung von Kommunikation, insbesondere durch das sogenannte Auslesen an der Quelle (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), hielt der Erste Senat für verfassungsgemäß. Die entsprechende Verfassungsbeschwerde blieb daher erfolglos.

Im Verfahren „Trojaner II“ prüfte das Gericht die strafprozessualen Befugnisse, also Regelungen, die bei Strafverfahren Anwendung finden. Hier wurde der Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben. Die Karlsruher Richter kritisierten insbesondere, dass Überwachungsmaßnahmen auch bei vergleichsweise geringfügigen Straftaten zulässig sind.

Einschränkungen bei geringfügigen Straftaten

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist ein heimlicher Zugriff auf laufende Kommunikation unverhältnismäßig, wenn es sich um Straftaten handelt, die maximal mit drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht werden. Die entsprechende Vorschrift wurde für nichtig erklärt.

Auch die Regelung zur Online-Durchsuchung, also dem Zugriff auf komplette IT-Systeme, wurde kritisch bewertet. Das Gericht stellte fest, dass diese Regelung verfassungswidrig ist, da sie wichtige Grundrechte nicht ausdrücklich benennt. Allerdings bleibt die Vorschrift vorerst weiter gültig; der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Überarbeitung vorzunehmen.

Staatstrojaner bei schweren Straftaten zulässig

Insgesamt hält das Bundesverfassungsgericht präventive und strafprozessuale Überwachungsregeln nach wie vor für weitgehend rechtmäßig. Der Eingriff in Computer und Handys sei bei besonders schweren Straftaten und unter klaren Bedingungen zulässig, so das Gericht. Diese Einschätzung wurde auch im Beschluss vom 24. Juni 2025 (1 BvR 180/23, 1 BvR 2466/19) festgehalten.

Die Mitteilung des Gerichts betont: „Die Beschwerdeführenden hätten die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung überwiegend nicht hinreichend substantiiert dargestellt“, so die Karlsruher Richter.

0 Kommentare 0 FacebookTwitterPinterestEmail
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

vorheriger Artikel
Großrazzia im Rhein-Main-Gebiet: Zehn Drogenverdächtige festgenommen
nächster Artikel
Grüne fordern Offenlegung von Aktienbesitz bei Ministern

das könnte Sie auch interessieren

Prien will Ministeriumsnamen um Männer erweitern

6. März 2026

Krankenkassen: Krankenhausreform wichtig, aber kaum Einsparungen erwartet

6. März 2026

Grüne und Unternehmen stellen sich gegen Netzpaket der...

6. März 2026

US-Börsen rutschen ab: Blue Chips stark unter Druck

5. März 2026

Nato erhöht Raketenabwehr nach iranischem Angriff auf Türkei

5. März 2026

CDU und Grüne laut Umfrage gleichauf vor BW-Wahl

5. März 2026

Union lehnt schnelle Tank-Rabatte trotz steigender Benzinpreise ab

5. März 2026

Söder fordert mehr Evakuierungsflüge und Einsatz der Bundeswehr

5. März 2026

EU-Beamte kritisieren humanitäre Folgen von Luftangriffen auf Iran

5. März 2026

Trump ersetzt Heimatschutzministerin Noem durch Senator Mullin

5. März 2026


Aktuelle Artikel

  • Prien will Ministeriumsnamen um Männer erweitern

    6. März 2026
  • Krankenkassen: Krankenhausreform wichtig, aber kaum Einsparungen erwartet

    6. März 2026
  • Grüne und Unternehmen stellen sich gegen Netzpaket der Bundesregierung

    6. März 2026
  • US-Börsen rutschen ab: Blue Chips stark unter Druck

    5. März 2026
  • Nato erhöht Raketenabwehr nach iranischem Angriff auf Türkei

    5. März 2026


Impressum

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram

© (1996) 2014 – 2026 osna.com GmbH   ·   Impressum & Datenschutzerklärung   ·   Made with ♡ in Osnabrück.   ·  Unsere Partnerportale:
OSNA.dating Partnersuche   ·   Hilfethemen für die US Einreise mit dem ESTA.  ·   www.kfz-versicherung-trotz-schufa.com  


zurück nach oben
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Home3 demos
  • Politics
  • Economy
  • Sport
  • Culture
  • Technology
  • Region Osnabrück+ Kreis ST
  • Seite 3