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Startseite Deutschland & die WeltUnion und SPD streiten über Abtreibung und Kassenleistung
Deutschland & die Welt

Union und SPD streiten über Abtreibung und Kassenleistung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. Juli 2025
Deutscher Bundestag (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Zwischen Union und SPD ist ein Streit über die Interpretation des Koalitionsvertrags beim Thema Abtreibungen entbrannt. Während die SPD eine Ausweitung der Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzliche Krankenversicherung als Schritt zu einer Legalisierung in der Frühphase sieht, betont die Union, es gehe nur um eine bessere finanzielle Unterstützung bedürftiger Frauen. Dies berichtet die „Welt“.

Konflikt um Koalitionsvertrag und Kostenübernahme

In der Endfassung des Koalitionsvertrags hatten sich die Koalitionspartner darauf verständigt, die Versorgungssituation von Frauen in Konfliktsituationen zu verbessern. Wörtlich heißt es: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Nach Ansicht von Frauke Brosius-Gersdorf, SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, erfordert diese Formulierung eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft. Sie argumentiert, dass eine Leistungspflicht der Krankenkassen nur für rechtmäßige Abbrüche bestehe.

Die CDU/CSU im Bundestag wies diese Interpretation in der „Welt“ zurück. Aus Sicht der Union sei mit der Formulierung lediglich die Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen gemeint. Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) erklärte gegenüber der „Welt“: „Bei geringem Einkommen werden die Kosten schon heute von den Bundesländern aus Steuermitteln übernommen. In dem Antragsverfahren sind die Krankenkassen das Scharnier, sie leiten die Anträge an die staatlichen Stellen weiter. Nichts anderes ist gemeint, wenn im Koalitionsvertrag von einer Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ‚über die heutige Regelung hinaus‘ die Rede ist.“

Unterschiedliche Vorstellungen von SPD und Union

Eine Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen lehnt die Union ab. Winkelmeier-Becker bekräftigte: „Es gibt auch keinen Anlass zu Interpretationen, dass die Union von der Rechtslage abrücken will“, so die „Welt“. „Eine Veränderung bei Paragraf 218 ist nicht vereinbart und stünde im klaren Widerspruch zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Ungeborenen und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.“

SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge betonte hingegen in der „Welt“: „Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen über die aktuelle Regelung hinaus erweitern. Für mich bedeutet das, dass wir diese zu einer Kassenleistung machen wollen.“ Sie ergänzte: „Dafür wäre es tatsächlich erforderlich, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren, weil rechtswidrige Eingriffe nicht über die Krankenkassen finanziert werden können. Hier hat Frau Brosius-Gersdorf recht.“

Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase zu legalisieren, hätten SPD, Grüne und Linke sich vor der Bundestagswahl zwar nicht durchsetzen können, auch weil die Zeit gefehlt habe, so Wegge. Sie verwies zudem auf eine Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der im Zuge der Debatte signalisiert habe, nach der Wahl über eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu sprechen: „Daran werden wir ihn auch messen. Wir haben jetzt vier Jahre Zeit, ausführlich darüber zu diskutieren.“

Reaktionen aus der Bundesregierung

Hintergrund der Debatte ist auch die Sommerpressekonferenz von Merz am Freitag. Merz erklärte dort: „Die Verabredungen des Koalitionsvertrags sollten ohne Abstriche kommen. Welche Rechtsfolgen das hat, möglicherweise auch auf den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches, kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen.“ Derzeit seien Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig, blieben aber unter bestimmten Umständen straffrei, so Merz. „Ob diese Konstruktion geändert werden muss, wenn wir im Sozialrecht und im Krankenkassenrecht etwas ändern, vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten. Meine Vermutung ist, wir werden daran, jedenfalls deswegen, nichts ändern müssen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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