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Startseite Deutschland & die WeltIStGH erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Führung wegen Verbrechen
Deutschland & die Welt

IStGH erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Führung wegen Verbrechen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 8. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 8. Juli 2025
Internationaler Strafgerichtshof (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen die beiden obersten Führer der Taliban, Haibatullah Akhundzada und Abdul Hakim Haqqani, erlassen. Wie das Gericht am Dienstag in Den Haag mitteilte, stehen die Haftbefehle im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere mit geschlechtsspezifischer Verfolgung in Afghanistan seit dem Machtantritt der Taliban im August 2021.

Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Vorverfahrenskammer II des IStGH sieht nach eigenen Angaben „hinreichende Gründe zu der Annahme“, dass Haibatullah Akhundzada, der oberste Führer der Taliban, und Abdul Hakim Haqqani, der oberste Richter der Taliban, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. Die Anklagepunkte beziehen sich insbesondere auf den Vorwurf, Verfolgungen aus geschlechtsspezifischen Gründen angeordnet, angestiftet oder gefördert zu haben.

Schwere Grundrechtsverletzungen unter Taliban-Herrschaft

Die Kammer stellt fest, dass die Taliban seit dem 15. August 2021 eine Regierungspolitik umgesetzt haben, die laut Mitteilung des IStGH zu schweren Verletzungen der Grundrechte und Freiheiten der afghanischen Zivilbevölkerung geführt hat. Besonders betroffen seien Mädchen und Frauen, denen gezielt fundamentale Rechte vorenthalten wurden. Dazu zählen das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Freiheiten der Bewegung, Meinungsäußerung, des Denkens, des Gewissens und der Religion. Auch Personen, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität „nicht mit der Taliban-Politik übereinstimmten“, seien verfolgt worden.

Haftbefehle zunächst unter Verschluss

Die Haftbefehle gegen Akhundzada und Haqqani bleiben vorerst unter Verschluss. Nach Angaben des IStGH dient dies dem Schutz von Opfern und Zeugen sowie der Sicherung der weiteren Verfahren. Gleichzeitig hielt die Kammer es für gerechtfertigt, die Existenz der Haftbefehle öffentlich zu machen, um „die weitere Begehung dieser Verbrechen zu erschweren“, wie der Internationale Strafgerichtshof am Dienstag in Den Haag mitteilte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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