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Startseite Deutschland & die WeltSteinmeier mahnt sorgfältige Prüfung von AfD-Verbotsverfahren
Deutschland & die Welt

Steinmeier mahnt sorgfältige Prüfung von AfD-Verbotsverfahren

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Juli 2025
Protest für AfD-Verbot am Rande des SPD-Parteitags am 28.06.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Nach dem Beschluss des SPD-Parteitags, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu einer sorgfältigen Abwägung bei der Entscheidung über ein solches Verfahren gemahnt. Steinmeier betonte die hohen Hürden für ein Verbot und unterstrich die Bedeutung verstärkter Anstrengungen der demokratischen Parteien, um verlorenes Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Auch die ehemalige Verfassungsrichterin Gabriele Britz äußerte sich zum Thema und betonte die Notwendigkeit eines Verbotsantrags unter bestimmten Bedingungen.

Steinmeier plädiert für Sorgfalt bei Verbotsverfahren

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat angesichts der vom SPD-Parteitag erhobenen Forderung, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten, zu einer sorgfältigen Prüfung gemahnt. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden sehr hoch gelegt. Ob ein solcher Antrag gestellt wird, sollte deshalb sorgsam abgewogen werden“, sagte das Staatsoberhaupt der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ (MAZ), die zum „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) gehört.

Demokratische Parteien und Vertrauen der Bevölkerung

Frank-Walter Steinmeier forderte von den demokratischen Parteien verstärkte Anstrengungen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen. „Vertrauen kriegt man nur wiederhergestellt, wenn Politik mit den Erwartungen der Menschen klug umgeht. Das heißt nicht unbedingt, dass jede Erwartung erfüllt werden kann“, sagte er. Weiter betonte er: „Wir müssen uns stärker anstrengen, deutlich zu machen, dass Demokratie auch heißt, nach Kompromissen zu suchen und diese so anzulegen, dass sich möglichst viele Interessen darin wiederfinden.“

Grundlage für ein mögliches Verbot einer Partei ist Artikel 21 des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, als verfassungswidrig gelten.

Bedingungen für einen Verbotsantrag

Die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht, Gabriele Britz, hatte sich zuletzt zu den Voraussetzungen für einen Verbotsantrag geäußert. „Wenn wirklich sicher ist, dass die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, und wenn man außerdem es eine Weile auf politischem Wege versucht hat und die Probleme nicht in den Griff bekommen hat – ich denke, dann muss irgendwann der Antrag gestellt werden“, sagte die ehemalige Verfassungsrichterin dem Podcast „Ist das gerecht?“ der „Süddeutschen Zeitung“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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