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Startseite Deutschland & die WeltBGH bestätigt Haftstrafen für Cum-Ex-Fondsmanager
Deutschland & die Welt

BGH bestätigt Haftstrafen für Cum-Ex-Fondsmanager

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Juli 2025
Bundesgerichtshof (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bestätigt. Die Angeklagten hatten durch außerbörsliche Future-Kontrakte und unrichtige Angaben beim Finanzamt eine Steuererstattung in Millionenhöhe erlangt. Die Revisionen der Angeklagten wurden verworfen, das Urteil ist somit rechtskräftig.

BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Bonn

Das Landgericht Bonn hatte die beiden Angeklagten jeweils wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Angaben des Bundesgerichtshofs handelte es sich bei den Angeklagten um Londoner Fondsmanager.

Steuererstattung in Millionenhöhe

Die beiden Männer hatten laut Urteil im Jahr 2010 durch außerbörsliche Future-Kontrakte und unrichtige Angaben beim Finanzamt nicht gezahlte Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt etwa 92 Millionen Euro anrechnen und „erstatten“ zu lassen. Für ihre Beteiligung an den Geschäften erhielten beide jeweils rund 1,9 Millionen Euro. Das Landgericht Bonn ordnete die Einziehung dieser Beträge an.

Revisionen erfolglos – Urteil ist rechtskräftig

Die Revisionen der Angeklagten, die auf Sach- und Verfahrensrügen gestützt waren, wurden vom Bundesgerichtshof verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bonn rechtskräftig (Beschluss vom 27. Mai 2025 – 1 StR 364/24).

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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