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Startseite Deutschland & die WeltKeine Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter geplant
Deutschland & die Welt

Keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter geplant

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 25. Juni 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 25. Juni 2025
Foto: dts
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Das Bundesarbeitsministerium hat Vorschläge von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) zurückgewiesen, für Saisonarbeiter Ausnahmen beim Mindestlohn zuzulassen. Ein Sprecher des Ministeriums betonte, dass solche Ausnahmen sowohl rechtlich unzulässig als auch mit dem Koalitionsvertrag unvereinbar seien.

Streit um Ausnahmen beim Mindestlohn

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hatte sich offen gegenüber der Forderung des Bauernpräsidenten Joachim Rukwied gezeigt, den Mindestlohn für Saisonarbeiter zu senken. Diese Überlegungen stießen nun im Haus von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf deutliche Ablehnung.

Keine Diskriminierung von Saisonkräften

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums erklärte dem Tagesspiegel: „Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt.“ Er verwies darauf, dass der Koalitionsvertrag ausdrücklich keine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte vorsehe: „Der Koalitionsvertrag sieht die Schaffung einer Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht vor.“

Funktion des Mindestlohns betont

Der Ministeriumssprecher erinnerte zudem an die grundlegende Funktion des Mindestlohns und betonte gegenüber dem Tagesspiegel: „Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist als absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet, die branchenübergreifend in jedem Arbeitsverhältnis gilt und ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit sichern soll. Mit dieser Zielrichtung wäre es nicht vereinbar, in einzelnen Branchen Ausnahmen zuzulassen.“ Weiter stellte er klar, dass allein der Umstand, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei, keine niedrigere Bezahlung rechtfertige.

Agrarminister Alois Rainer hatte sich zuvor offen für die Forderung von Bauernpräsident Joachim Rukwied gezeigt, den Mindestlohn für Saisonarbeiter zu kürzen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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