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Startseite Deutschland & die WeltGericht: Polizei-Durchsuchungen in Thüringen waren rechtswidrig
Deutschland & die Welt

Gericht: Polizei-Durchsuchungen in Thüringen waren rechtswidrig

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. Juni 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. Juni 2025
Polizei (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Das Landgericht Gera hat sowohl eine Telefonüberwachung als auch eine Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang mit internen Ermittlungen der Thüringer Polizei für rechtswidrig erklärt. Die Maßnahmen stehen im sogenannten Saalfeld-Komplex und betreffen auch eine nicht tatverdächtige Zeugin sowie die Geschäftsstelle der GdP. Die Linken-Fraktion im Landtag Thüringen äußert sich kritisch zu den Vorgängen und fordert eine sorgfältige Aufarbeitung.

Gericht erklärt Polizeimaßnahmen für rechtswidrig

Das Landgericht Gera hat entschieden, dass eine Telefonüberwachung und eine Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang mit internen Ermittlungen der Thüringer Polizei rechtswidrig waren. Diese Maßnahmen erfolgten im Rahmen des sogenannten Saalfeld-Komplexes und stehen seit Längerem in der Kritik.

Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion im Landtag, betonte: „Solche Maßnahmen sind nur als letztes Mittel und unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig.“ (Quelle: Agenturmeldung)

Kritik an Vorgehen gegen Unbeteiligte

Hande verwies darauf, dass bereits im Januar bekannt geworden sei, dass auch eine nicht tatverdächtige Zeugin im Rahmen der Ermittlungen durchsucht worden war. Der aktuelle Gerichtsbeschluss zeige laut ihm, dass „solche Eingriffe sorgfältig abgewogen werden müssten.“ Besonders kritisch bewertet die Linksfraktion die Durchsuchung der Geschäftsstelle der GdP. Nach Angaben der Fraktion wurden dabei sensible Daten von 4.500 Mitgliedern beschlagnahmt.

Forderung nach Aufarbeitung

Die Linksfraktion kündigte an, weitere gerichtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang aufmerksam zu verfolgen. Hande forderte eine konsequente Aufarbeitung der Vorfälle, damit das Vertrauen in die Polizei erhalten bleibe. Die Maßnahmen müssten „stets verhältnismäßig und rechtsstaatlich sein“, erklärte der Abgeordnete. (Quelle: Agenturmeldung)

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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