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Startseite AktuellNeuerung beim Wechsel des Stromanbieters: Warum die Stadtwerke Osnabrück zur frühzeitigen Ummeldung raten
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Neuerung beim Wechsel des Stromanbieters: Warum die Stadtwerke Osnabrück zur frühzeitigen Ummeldung raten

von Hasepost 3. Juni 2025
von Hasepost 3. Juni 2025
Stromzähler / Foto: dts
40

Ab 6. Juni 2025 gilt in Deutschland der verpflichtende 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Das bedeutet: Der technische Wechsel des Stromanbieters muss werktags innerhalb eines Tages erfolgen. Die neue Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück und wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und den Anbieterwechsel für Verbraucher einfacher und schneller zu machen.

Wichtige Fristen bei Umzug beachten

Die Stadtwerke Osnabrück weisen darauf hin, dass diese neue Vorgabe auch Fallstricke birgt – besonders für Haushalte, bei denen ein Ein-, Aus- oder Umzug ansteht. Denn: Ein rückwirkender Anbieterwechsel ist künftig nicht mehr möglich. „Wir können somit keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr vornehmen – was wir bisher kulant und kundenorientiert vorgenommen haben“, erklärt Stadtwerke-Energievertriebsleiter Mike Becker. Kunden sollten ihren Umzug deshalb idealerweise sechs Wochen, spätestens aber zwei Wochen vor dem gewünschten Termin melden.

Probleme bei verspäteter Ummeldung

Wer sich zu spät ummeldet, riskiert sogenannte Zuordnungslücken. Wird zum Beispiel der Vertrag des Vormieters nicht rechtzeitig beendet, läuft dieser weiter – und kann nicht rückwirkend angepasst werden. In solchen Fällen müssen sich Vor- und Nachmieter selbst einigen, wie die Energiekosten aufgeteilt werden. Auch Vermieter können betroffen sein, wenn zwischen Ab- und Anmeldung eine Lücke entsteht und der Verbrauch trotzdem abgerechnet werden muss.

MaLo-ID hilft beim schnellen Wechsel

Um den Wechselprozess zu beschleunigen, empfehlen die Stadtwerke, bei jeder An-, Ab- oder Ummeldung die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) anzugeben. Diese Nummer identifiziert die Verbrauchsstelle eindeutig und ist auf der Jahresabrechnung des jeweiligen Energieanbieters zu finden. Sie ist ein zentrales Element für einen reibungslosen Anbieterwechsel.

Regelung gilt auch für Gas

Obwohl die neue gesetzliche Vorgabe zunächst nur für Strom gilt, wenden die Stadtwerke Osnabrück den 24-Stunden-Wechsel ab dem 6. Juni auch auf Gasanbieterwechsel an. Die Energieversorgung ist dabei jederzeit sichergestellt. Weitere Informationen gibt es online unter www.swo.de/24h-lieferantenwechsel.

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