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Startseite Deutschland & die WeltAfD-Mitgliedschaft allein führt nicht zu Beamten-Entlassung
Deutschland & die Welt

AfD-Mitgliedschaft allein führt nicht zu Beamten-Entlassung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 6. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 6. Mai 2025
Alexander Dobrindt (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen laut Aussagen künftiger und aktueller Innenminister keine pauschalen dienstrechtlichen Konsequenzen befürchten, wenn sie Mitglied der AfD sind oder für ein AfD-Mandat kandidieren. Die Treuepflicht gegenüber dem Staat werde in jedem Einzelfall geprüft, betonten Alexander Dobrindt (CSU) und Herbert Reul (CDU) gegenüber der „Bild“-Zeitung.

Keine automatischen Konsequenzen für AfD-Mitgliedschaft

Alexander Dobrindt (CSU), designierter Bundesinnenminister, erklärte in der „Bild“ (Dienstagausgabe), dass Beamte und Angestellte im Staatsdienst nicht grundsätzlich mit dienstrechtlichen Folgen rechnen müssten, wenn sie der AfD angehören oder für ein Mandat der Partei kandidieren. „Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden“, sagte Dobrindt der Zeitung.

Entscheidung des Verfassungsschutzes unabhängig getroffen

Weiter wies Alexander Dobrindt darauf hin, dass die Einstufung der AfD als extremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ohne Einflussnahme aus dem Bundesinnenministerium erfolgte. Dabei betonte er: Die scheidende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) habe ihm das Ergebnis des BfV „zur Kenntnis gegeben“.

Einzelfallprüfung notwendig

Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte gegenüber der „Bild“, dass eine Parteimitgliedschaft allein keine dienstrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe: „Eine Parteimitgliedschaft alleine reicht nicht aus, um daraus automatisch dienstrechtliche Konsequenzen abzuleiten.“ Weiter erklärte Reul: „Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden – ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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