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Startseite AktuellWeitere Lärmschutzwände an der Bahntrasse geplant: Wissingen wird vom Lärm abgeschirmt
AktuellLandkreis Osnabrück

Weitere Lärmschutzwände an der Bahntrasse geplant: Wissingen wird vom Lärm abgeschirmt

von PM 17. April 2025
von PM 17. April 2025
Eine Lärmschutzwand soll auch in Wissingen gebaut werden. / Foto: Schäfer (Gemeinde Bissendorf)
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Im Bereich des Bissendorfer Ortsteils Wissingen will die Deutsche Bahn noch in diesem Jahr mit dem Bau der Lärmschutzwände beginnen.

Lärm macht krank – 1.215 Metern an Lärmschutzwänden geplant

Leise ist es nicht an den Bahngleisen – vor allem nicht, wenn ein Zug vorbeirast. Und dass Lärm krank macht, ist ebenfalls bekannt. Grund genug für die Deutsche Bahn, mit ihrer Tochtergesellschaft DB InfraGo entlang der Schienen für Abhilfe zu sorgen. In den Bereichen Natbergen und Stockumer Mark sind in den vergangenen Jahren bereits Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt worden. Dieses Programm soll jetzt fortgesetzt werden, wie Arnd Murschall, Projektingenieur Lärmsanierung Nord bei der DB InfraGO jetzt im Rahmen der jüngsten Sitzung des Verkehrs- und Gewässerausschusses der Gemeinde Bissendorf mitteilte.

Wissingen wird vom Lärm abgeschirmt

Vorgesehen ist eine neue Lärmschutzwand in Wissingen. 1.214 Meter der Anlage sollen noch in diesem Sommer entlang der Bahnstrecke parallel zum Kollegienwall geplant und dann ab Oktober gebaut werden. Unterbrochen wird die Wand am Wissinger Bahnhof. Von den Schienen aus werden dabei zunächst im Abstand von etwa 5 Metern Gründungsrohre und Pfosten einbetoniert. Auf ein zwischen zwei Pfosten eingesetztes Sockelelement aus Beton folgen dann die eigentlichen Lärmschutzelemente. Bei ihnen befindet sich zwischen einem leichten Lochblech und einem Aluminiumprofil schallschluckendes Material. Die Farbe der Elemente kann nach Wunsch der jeweiligen Kommunen angepasst werden. Bissendorf hat sich bisher für grüne Lärmschutzwände entschieden.

Bau im Drei-Phasen-Modell: Bedarf, aktiver Schallschutz und passiver Schallschutz

Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn ist ein dreiphasiges Konzept. Zunächst wird anhand von Kartenmaterial der Bedarf ermittelt. Dabei wird der Lärmpegel mit den Immissionsgrenzwerten verglichen. Diese sollen 54 db nicht überschreiten. Grundlagen für das schalltechnische Gutachten sind die Streckenbelastung mit Zugzahlen und die sich daraus ergebenden Lärmpegel. Auf Basis dieser Daten werden dann die betroffenen, förderfähigen Wohngebäude ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation festgelegt.

Der erste Baustein ist hier der aktive Schallschutz – also der Aufbau einer Lärmschutzwand. Berechnungen zeigen bereits hier eine deutliche Reduzierung des Lärmpegels bei den Anwohnern. Sind ohne die Schutzmaßnahmen im Abstand von 25 Metern die Lärmimmissionen noch unzumutbar, werden sie nach Installation der Wände deutlich gemildert. Dabei werden die Züge selbst nicht leiser. Direkt an den Schienen tritt weiterhin der volle Schalldruck auf.

Sollten Berechnungen ergeben, dass bei einzelnen Häusern aufgrund von weiterhin zu hohen Schallwerten weitere Lärmschutzmaßnahmen nötig sind, werden diese mit passivem Schallschutz umgesetzt. Dazu müssen die Immissionsgrenzwerte in sogenannten „schutzbedürftigen Räumen“, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (z.B.: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer), trotz aktivem Schallschutz über 54 db liegen.

In diesen Fällen kontaktiert die Bahn die Eigentümer, um die Gebäude zu begutachten und entsprechende Maßnahmen und Kosten zu ermitteln. Denkbar sind hier beispielsweise der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmte Wandlüfter oder die Verbesserung der Schalldämmung von Rollläden, Wänden und Dächern. Wenn die Eigentümer dann festgelegte Maßnahmen in Auftrag geben, erhalten sie eine 75 prozentige Förderung aus Bundesmitteln.

Förderzuschüsse auch nach Bauabschluss möglich

Falls Eigentümer beabsichtigen, schon vor Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms z.B. Schallschutzfenster einbauen zu lassen, ist mittels vorheriger Eigenfinanzierung eine spätere Kostenerstattung der förderfähigen passiven Lärmsanierungsmaßnahmen grundsätzlich möglich. Dazu ist allerdings eine auf die Eigentümer und bezogen auf das zu sanierende Objekt ausgestellte „Verbindliche Zusage einer späteren Ausgabenerstattung“ notwendig. Die Förderfähigkeit nach den Kriterien der dann gültigen „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ und der entsprechenden Ausführungsbestimmungen muss gegeben sein.

Fragen?

Für Fragen von Betroffenen stehen als Ansprechpartner Arnd Murschall, Projektingenieur Lärmsanierung Nord (E-Mail: arnd.murschall@deutschebahn.com, Tel.: +49 1523 214 48 78) und Freya Sieger, Projektleiterin Lärmsanierung Nord (E-Mail: freya.sieger@deutschebahn.com, Tel.: +49 1523 755 75 78) zur Verfügung.

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PM

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