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Startseite Deutschland & die WeltGericht erlaubt Kennzeichnung umstrittener Bücher in Bibliotheken
Deutschland & die Welt

Gericht erlaubt Kennzeichnung umstrittener Bücher in Bibliotheken

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. April 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. April 2025
Bibliothek (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Stadtbücherei in Münster darf weiterhin Bücher mit kontroversen Inhalten kennzeichnen, ohne die Grundrechte der Autoren zu verletzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster in einem Beschluss vom 11. April 2025, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Ein Autor hatte zuvor erfolglos eine einstweilige Anordnung gegen diese Praxis beantragt.

Urteil des Verwaltungsgerichts Münster

Das Verwaltungsgericht Münster befand, dass die Anbringung eines Einordnungshinweises durch die Stadtbücherei im Einklang mit der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen stehe. Richterin Christina Müller, Sprecherin des Gerichts, erläuterte, dass Bibliotheken einen Bildungsauftrag hätten und es ihnen zustehe, inhaltlich zu den von ihnen bereitgestellten Werken Stellung zu nehmen. Dazu gehöre auch, gegebenenfalls kritische Hinweise zu formulieren. „Eine spezielle gesetzliche Grundlage für den Hinweis ist nicht erforderlich, da dieser den Autor nur mittelbar beeinträchtigt“, erklärte die Gerichtssprecherin.

Grundlage der Entscheidung

Das Gericht argumentierte, dass der Einordnungshinweis ein Werturteil sei, das auf einem vertretbaren Tatsachenkern beruhe. Im vorliegenden Fall würden in dem Buch des klagenden Autors mehrere gesicherte historische Ereignisse negiert, was die Bewertung als umstritten rechtfertige. Der Hinweis sei zudem nicht unverhältnismäßig, da ein Autor, der historische Fakten negiere, damit rechnen müsse, dass öffentliche Bibliotheken dies kritisch kommentieren.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden (1 L 59/25). Dieses Verfahren zeigt exemplarisch, wie öffentliche Einrichtungen mit ihrer Verantwortung zur kritischen Einordnung von Werken umgehen können, ohne dabei die Grundrechte der Autoren zu verletzen. Die Möglichkeit der Beschwerde bleibt jedoch bestehen, sodass der Fall möglicherweise in einer höheren Instanz überprüft werden könnte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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