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Startseite Deutschland & die Welt49-Jähriger wegen Politiker-Beleidigung verurteilt
Deutschland & die Welt

49-Jähriger wegen Politiker-Beleidigung verurteilt

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. April 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. April 2025
Frank-Walter Steinmeier und Olaf Scholz (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Das Landgericht Baden-Baden hat einen 49-jährigen Mann wegen der Beleidigung hochrangiger Politiker zu einer Geldstrafe verurteilt. Dies betrifft Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sowie weitere Spitzenpolitiker. Das Urteil wurde am 2. April gefällt und ist inzwischen rechtskräftig, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Verurteilung wegen öffentlicher Beleidigung

Der Angeklagte wurde für die öffentliche Beleidigung von neun im politischen Leben stehenden Personen nach Paragraf 188 StGB schuldig befunden. Dem 49-Jährigen wurde vorgeworfen, über seinen Facebook-Account ein Bild in der Art eines Werbeplakats der Filmreihe „Der Pate“ mit dem Titel „Die Lügner 2.0“ veröffentlicht zu haben. Auf dem Bild waren die Gesichter von Steinmeier, Scholz, der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und mehreren Bundesministern zu sehen. Der begleitende Text bezeichnete die Politiker unter anderem als „ehrlos“, „verlogen“, „korrupt“ und „psychisch gestört“.

Hintergründe und Reaktionen

Das Amtsgericht Rastatt hatte den Angeklagten zuvor freigesprochen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sein Facebook-Account gehackt worden war. Der Angeklagte hatte sich zu diesem Vorwurf nicht geäußert, jedoch ein Schreiben an Facebook vorgelegt, in dem er betonte, sein Account sei gehackt worden. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch gegen den Freispruch in Berufung. Das Landgericht Baden-Baden befand schließlich, dass kein Zweifel an der Urheberschaft des Angeklagten für den Post bestehe.

Überschreitung der Meinungsfreiheit

Das Gericht betonte, dass der Angeklagte die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten habe. Anstatt einer sachlichen Auseinandersetzung sei es um persönliche Diffamierung gegangen. Der persönliche Angriff gegen die betroffenen Personen stand im Vordergrund, so die Einschätzung des Landgerichts.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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