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Startseite Deutschland & die WeltAfD klagt gegen Bundestagsabstimmung über Sondervermögen
Deutschland & die Welt

AfD klagt gegen Bundestagsabstimmung über Sondervermögen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. März 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. März 2025
AfD-Bundestagsfraktion (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die AfD plant, Anfang kommender Woche ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen geplante Abstimmungen im Bundestag über Milliarden-„Sondervermögen“ einzuleiten. Der Streit dreht sich um die Frage, ob der alte Bundestag noch berechtigt ist, wesentliche Entscheidungen zu treffen, bevor der neue Bundestag einberufen wird.

Initiative der AfD

Stephan Brandner, Bundestagsabgeordneter und AfD-Parteivize, äußerte in der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe), dass die Bundestagspräsidentin verpflichtet sei, den neuen Bundestag einzuberufen. Laut Brandner gibt es ab der kommenden Woche mit dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl keine rechtlichen Hindernisse mehr. Er betonte: „Der alte Bundestag ist allenfalls legitimiert, in Notfällen zu handeln, aber nicht, um grundlegende Weichen für die Zukunft zu stellen.“

Rechtliche Schritte und Appell an die Linke

Brandner erklärte weiter, dass die AfD, nachdem sie die Bundestagspräsidentin außergerichtlich aufgefordert habe, nun ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten werde. Er kritisierte, dass den Abgeordneten nicht genügend Zeit zur Einarbeitung und politischen Willensbildung gegeben werde, um über Grundgesetzänderungen zu entscheiden. In einem Appell richtete er sich zudem an die Linksfraktion und forderte: „Wir appellieren an die Linken, über ihren Schatten zu springen und mit uns zusammen nach Artikel 39 Absatz 3 Grundgesetz die Bundestagspräsidentin aufzufordern, unverzüglich den neuen Bundestag einzuberufen.“

Artikel 39 des Grundgesetzes

Artikel 39 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Präsident des Bundestages den Wiederbeginn des Parlaments früher einberufen kann. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen. Nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis der Bundestagswahl verfügen AfD und Linke im neuen Bundestag gemeinsam über 216 der insgesamt 630 Mandate.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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