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Startseite Deutschland & die WeltReerdigung bleibt in Baden-Württemberg verboten
Deutschland & die Welt

Reerdigung bleibt in Baden-Württemberg verboten

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. Februar 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. Februar 2025
Grablichter / dts
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Die sogenannte Reerdigung, ein Verfahren zur Kompostierung von Leichen, bleibt in Baden-Württemberg verboten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes hat in einem Schreiben an den Gemeindetag klargestellt, dass die Praxis in allen ihren Facetten untersagt bleibt, wie der „Spiegel“ berichtet.

Verbot der Reerdigung in Baden-Württemberg

Ein Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration an den Gemeindetag Baden-Württemberg untersagt die Reerdigung, eine Bestattungsform, bei der Leichen in einem Tank kompostiert werden. In Schleswig-Holstein wird das Verfahren derzeit als Pilotversuch gestattet. Das Ministerium betont, dass alle Aspekte des Verfahrens, vom Einbetten des Leichnams in den Tank bis zur anschließenden Beisetzung der Verwesungsreste, unzulässig sind. Diese Maßnahme basiert auf der „abschließend zu beachtenden Rechtsauffassung“ der Behörde.

Patentschrift als Grundlage der Entscheidung

Circulum Vitae GmbH reichte 2021 eine Patentschrift für das Verfahren der Reerdigung ein, die das Ministerium in seiner Entscheidung bestärkt hat. Laut dem „Spiegel“ beschreibt die Patentschrift die Nutzung von Prall- und Knochenmühlen zur Nachbearbeitung der Kompostierungsreste. Zudem wird eine „Drehung des Kompostierungsbehältnisses“ zwei- bis dreimal um jeweils 360 Grad erwähnt, um ein Klumpen des organischen Materials zu verhindern. In der Patentschrift wird auch von „Lagereinheiten“ mit jeweils „200 Kompostierungsbehältnissen“ gesprochen, die von Robotern gestapelt werden sollen.

Pilotversuch in Schleswig-Holstein

Während Baden-Württemberg das Verfahren verbietet, erlaubt Schleswig-Holstein derzeit die Reerdigung als Pilotversuch. Dies zeigt die unterschiedlichen Ansätze der Bundesländer im Umgang mit neuen Bestattungsformen. Die Entscheidung Baden-Württembergs setzt jedoch ein klares Zeichen gegen die Einführung dieser Praxis im Bundesland. Das Ministerium sieht die umstrittene Bestattungsvariante als unvereinbar mit der bestehenden Rechtslage.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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