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Startseite Deutschland & die WeltBGH: Birkenstock-Sandalen erhalten keinen Urheberrechtsschutz
Deutschland & die Welt

BGH: Birkenstock-Sandalen erhalten keinen Urheberrechtsschutz

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. Februar 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. Februar 2025
Bundesgerichtshof / Foto: dts
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Birkenstock-Sandalen keinen Urheberrechtsschutz genießen, da sie nicht als Kunstwerke der angewandten Kunst gelten. In drei Revisionsverfahren bestätigte das Gericht, dass die geltend gemachten Ansprüche unbegründet sind. Das Oberlandesgericht hatte bereits zuvor festgestellt, dass die Sandalenmodelle nicht die erforderliche Gestaltungshöhe aufweisen, um urheberrechtlich geschützt zu werden.

Hintergrund der Entscheidung

Birkenstock, das bekannte Unternehmen für Sandalen, hatte in mehreren Revisionsverfahren versucht, Urheberrechtsschutz für seine Schuhmodelle zu erlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch, dass die Modelle nicht als Werke der angewandten Kunst eingestuft werden können. Die Voraussetzungen für einen solchen Schutz erfordern laut BGH einen bestimmten gestalterischen Freiraum, der in künstlerischer Weise genutzt wird. Technische Erfordernisse oder andere Zwänge, die die Gestaltung bestimmen, schließen freies und kreatives Schaffen aus.

Überlegungen des Oberlandesgerichts

Das Oberlandesgericht hatte in der Vorinstanz gründlich geprüft, ob die Sandalenmodelle von Birkenstock die nötige Gestaltungshöhe für urheberrechtlichen Schutz aufweisen. Die Richter am Oberlandesgericht betrachteten alle relevanten Gestaltungsmerkmale der Modelle. Nach ausführlicher Bewertung kamen sie zu dem Schluss, dass die gestalterische Freiheit nicht in einem Maße künstlerisch ausgeschöpft wurde, das den Modellen den geforderten Schutz verleihen könnte.

Reaktionen und juristische Bewertung

Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Einschätzung und betonte in seiner Begründung, dass eine „rechtsfehlerfreie tatgerichtliche Würdigung“ vorliegt, die nicht beanstandet werden könne. Die Urteile zu den Fällen I ZR 16/24, I ZR 17/24 und I ZR 18/24 vom 20. Februar 2025 bekräftigen die Entscheidung der Vorinstanz. Sie unterstreichen, dass für den urheberrechtlichen Schutz eines Werks der angewandten Kunst eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe erforderlich ist, die bei den Birkenstock-Sandalen nicht gegeben ist.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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