Das Bundesgesundheitsministerium hat zugegeben, zu Beginn der Coronakrise überhöhte Preise für Masken gezahlt zu haben. Dies wurde vor Gericht im Rahmen von Prozessen vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) offengelegt, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht. Der damalige Fixpreis von 4,50 Euro netto je FFP2-Maske überschritt laut dem Wirtschaftsmagazin „Capital“ die zulässigen Höchstpreise und verstieß gegen Preisvorschriften für öffentliche Aufträge, die verkehrsübliche Preise fordern.
Verstoß gegen Preisvorschriften
Anwälte des Bundesgesundheitsministeriums erklärten Ende Dezember 2024, dass es im Frühjahr 2020 unter Jens Spahn (CDU), dem damaligen Gesundheitsminister, einen Verstoß gegen die Preisvorschriften gegeben habe. Diese seien im Rahmen eines speziellen Bestellverfahrens missachtet worden. Bisher hatte das Ministerium die hohen Preise mit der chaotischen Marktlage und dem Maskenmangel zu Beginn der Pandemie gerechtfertigt.
Prozesstaktische Beweggründe
Bis Oktober 2020 hatte das Ministerium im Bundestag explizit bestritten, mit dem im Open-House-Verfahren angebotenen Preis gegen Vorschriften verstoßen zu haben. Hierbei habe es auf Preisstichproben verwiesen, die dies unterstützen sollten. Die neue Linie vor Gericht erklärt das Bundesgesundheitsministerium nun mit prozesstaktischen Gründen. „Der Vortrag des BMG vor dem OLG Köln hat ausschließlich zivilprozessuale Gründe, er stellt die Schlüssigkeit der Klage in Frage“, äußerte sich das Ministerium auf Anfrage von „Capital“.
Reaktion auf anhängige Klagen
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und seine Anwälte versuchen, durch die neue Strategie den möglichen Schadensersatz in den Maskenverfahren zu minimieren. Dafür greifen sie den damaligen Kaufpreis von 4,50 Euro als nicht gesetzeskonform an. Aktuell sind rund 100 Klagen von Lieferanten mit einem Gesamtstreitwert von etwa 2,3 Milliarden Euro anhängig.
Das Ministerium hat zuletzt mehrere teure Niederlagen vor dem Kölner OLG erlitten. In einem aktuellen Fall wies das Gericht die neue Argumentation bezüglich der Maskenpreise jedoch zurück und verurteilte das Ministerium zur Zahlung des vollen Kaufpreises plus Verzugszinsen.
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