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Startseite Deutschland & die WeltBund plant Übernahme kommunaler Altschulden ab 2023
Deutschland & die Welt

Bund plant Übernahme kommunaler Altschulden ab 2023

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. Dezember 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. Dezember 2024
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Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) plant einen Vorschlag zur Übernahme kommunaler Altschulden durch Bund und Länder. Ziel ist es, verschuldeten Kommunen wieder Investitionen in die Zukunft zu ermöglichen, indem die Verteilung der Altschulden neu geregelt wird.

Vorschlag zur Grundgesetzänderung

Jörg Kukies, Bundesfinanzminister, will bereits zu Beginn des neuen Jahres einen konkreten Vorschlag zur Entlastung von Kommunen mit hohen Altschulden einbringen. „Wir arbeiten gerade unter Hochdruck an dem Vorschlag und wollen ihn bald im neuen Jahr vorlegen“, erklärte Kukies gegenüber der „Rheinischen Post“ in deren Montagsausgabe. Das Konzept sieht vor, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass der Bund erstmals die Möglichkeit erhält, kommunale Altschulden gemeinsam mit den Ländern zu übernehmen. Hierdurch würden Kommunen entlastet und erhalten die Möglichkeit, wieder in ihre Zukunft zu investieren.

Bundesweite Kooperation im Fokus

Laut Kukies soll das vorgeschlagene Modell einen vollständigen Transfer der Altschulden auf die Ebene von Ländern und Bund ermöglichen. „Das Grundkonzept wäre ein Transfer kommunaler Altschulden auf die Länder und den Bund. Gesamtstaatlich würde das an unserer guten Schuldenquote nichts ändern. Bund und Länder hätten aber einen höheren und die Kommunen einen geringeren Anteil“, führte der SPD-Politiker weiter aus. Besonders betroffen von der geplanten Entlastung sind Kommunen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Saarland, die derzeit unter einer übermäßigen Verschuldung leiden.

Kommunale Entlastung als Ziel

Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt darauf, den finanziellen Spielraum der Kommunen zu erweitern und gleichzeitig die Schuldenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu optimieren. Durch die angestrebte Grundgesetzänderung soll eine nachhaltige Lösung geschaffen werden, die sowohl rechtlich umsetzbar ist als auch auf breite politische Zustimmung hoffen kann. Der bisherige Ausschluss des Bundes von der Übernahme kommunaler Altschulden erschwert den betroffenen Gemeinden dringend notwendige Investitionen in Infrastruktur und soziale Projekte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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