Die Bundesregierung übt Kritik an den Plänen Israels, die Bevölkerung auf den von Israel kontrollierten Golanhöhen zu verdoppeln. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts betonte in Berlin, dass das Gebiet völkerrechtlich zu Syrien gehöre und Israels Ansiedlungsvorhaben gegen das Besatzungsrecht verstoße.
Kritik der Bundesregierung
Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte am Montag in Berlin, dass die völkerrechtliche Situation der Golanhöhen eindeutig sei. „Völkerrechtlich sei vollkommen klar, dass dieses von Israel kontrollierte Gebiet zu Syrien gehört“, äußerte der Sprecher. Israel handle dort als Besatzungsmacht. Der Kabinettsbeschluss der israelischen Regierung zur Verdopplung der Bevölkerung auf den Golanhöhen sei unvereinbar mit dem Besatzungsrecht. „Die Ansiedlung von Zivilbevölkerung steht im Widerspruch zum Besatzungsrecht“, wird der Sprecher zitiert, wobei er auf die Genfer Konventionen verwies. „Insofern rufen wir Israel daher auf, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.“
Kontroverse um die Golanhöhen
Zurzeit leben auf den Golanhöhen etwa 30.000 israelische Staatsbürger und 23.000 Drusen mit Einwohner-Status in Israel. Die Golanhöhen sind seit dem Sechstagekrieg 1967 von Israel besetzt, und der völkerrechtliche Status wird international kontrovers diskutiert. Nach dem Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad hatte Israel seine militärische Präsenz in Gebieten jenseits der bisherigen Waffenstillstandslinie verstärkt. Dabei rückten Soldaten in die unter UN-Überwachung stehende Pufferzone ein.
Reaktionen aus der Region
Die Pläne der israelischen Regierung, die eigene Bevölkerung auf den Golanhöhen weiter auszubauen, stoßen auf internationalen Widerspruch und werden als Provokation wahrgenommen. Die Forderung der Bundesregierung, Israel möge von diesem Vorhaben absehen, unterstreicht die Spannungen in der Region und weist auf die anhaltenden Herausforderungen hin, das Völkerrecht in geopolitisch umstrittenen Gebieten durchzusetzen. Die Reaktionen aus anderen Staaten und Organisationen bleiben abzuwarten.
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