Foto: Kläger gegen die Neumarktsperrung, Vertreter von BOB und Prof. Dr. Koch (4.v.l.)
Nur wenige Stunden vor der Sitzung des Osnabrücker Stadtrats am Dienstagabend, reichten mehrere Anwohner des Osnabrücker Walls eine Klage gegen die Schließung des Neumarkts für den Individualverkehr ein.
Nach informationen unserer Redaktion wurde die Klage am Vormittag elektronisch an das zuständige Verwaltungsgericht übermittelt.
BOB unterstützt Bürger bei der Klage gegen die Stadt
Die Kläger erhalten vom Bund Osnabrücker Bürger (BOB) Unterstützung im Klageverfahren, für welches sich als Rechtsbeistand der renommierte Verwaltungsjurist Herr Prof. Dr. jur. Koch zur Verfügung gestellt hat. Nach Angaben von BOB hat dieser festgestellt, dass die Befürworter [Anmerkung der Redaktion: Ratsfraktionen von FDP; SPD, Grünen, Linke, UWG/Piraten] mit der Neumarktsperrung ein Fahrverbot für den Wall zwingend in Kauf nehmen würden. Ohne Fahrverbot kann die notwendige Entlastung, die auch die Kommunalaufsicht gefordert hat, nicht bewerkstelligt werden. Nur ohne Neumarktsperrung kann es noch Alternativen zu einem Fahrverbot geben.
Regenbogen will sich nicht um Konsequenzen der Neumarktsperrung kümmern
Die Regenbogenkoalition, so argumentiert BOB, will erst den Neumarkt schließen und sich dann um die Konsequenzen kümmern. Dazu heißt es in einer Presseerklärung: „Wie die Verwaltung der Stadt Osnabrück halten wir eine andere Vorgehensweise für richtiger: Erst verkehrliche Alternativen für PKW und Busse schaffen, bevor diese wichtige Ost-Westtangente geschlossen werden kann. Dieses wurde bereits 2010 im Masterplan Mobilität und 2015 von TSC bestätigt. Es ist nachvollziehbar, dass angesichts der Größe des Wallrings auf diese verkehrliche Querverbindung nicht verzichtet werden kann“, damit bezieht sich BOB auf ein im Vorfeld der Shoppingcenter-Ansiedlung von der Stadtverwaltung im Auftrag der Lokalpolitik erstelltes Gutachten von Prof. Ackers.