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Startseite Deutschland & die WeltDeutsche IT-Branche warnt vor KI-Rechtsunsicherheit in Europa
Deutschland & die Welt

Deutsche IT-Branche warnt vor KI-Rechtsunsicherheit in Europa

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. Dezember 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. Dezember 2024
Roboter (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die deutsche IT-Branche äußert Befürchtungen bezüglich möglicher Rechtsunsicherheiten und Wettbewerbsnachteile in der Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Das bezieht sich insbesondere auf die bevorstehende Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), die voraussichtlich Einschränkungen bei der Verwendung personenbezogener Daten zur KI-Entwicklung mit sich bringen könnte.

Befürchtungen der IT-Branche

Der Branchenverband Bitkom teilte am Dienstag mit, dass zukünftig die Verarbeitung personenbezogener Daten für das Training von KI eventuell nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein könnte. Dies würde bedeuten, dass Unternehmen in jedem Einzelfall eine jederzeit widerrufbare Einwilligung zur Nutzung der Daten einholen müssten, was eine datenschutzkonforme KI-Nutzung praktisch unmöglich machen würde.

Alternative Nutzung anonymisierter Daten

Als Alternative bliebe die Nutzung von anonymisierten Daten, allerdings sei dies technisch nicht immer vollständig umsetzbar und insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Aufwand verbunden, so der Verband.

Äußerungen von Bitkom-Geschäftsleitung

Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, betonte die Wichtigkeit von KI-Entwicklung und -Einsatz für die Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität. „Wir dürfen bei KI keine Vollbremsung machen,“ so Dehmel, und äußerte Bedauern darüber, dass der EDSA keinen „echten Dialog“ mit der Wirtschaft gesucht oder ermöglicht habe.

Der EDSA, der die nationalen Datenschutzbehörden versammelt, soll eine einheitliche Anwendung der DSGVO in allen Ländern sicherstellen. Seine Stellungnahmen, Empfehlungen und Leitlinien sind zwar nicht bindend, sie dienen jedoch als Orientierungshilfen für die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten und werden auch vom Europäischen Gerichtshof sowie nationalen Gerichten berücksichtigt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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