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Mitglieder klagen gegen undemokratische Satzung von Wagenknecht-Partei

Ein Konflikt innerhalb des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) spitzt sich zu. Zwei Mitglieder aus Hamburg reichen Klage gegen die Parteisatzung ein, da sie die Aufnahmepraxis als rechtswidrig empfinden.

Kritik an der Aufnahmepraxis

Dejan Lazic und Norbert Weber, Mitglieder des BSW aus Hamburg, äußerten gegenüber T-Online ihre Bedenken über die Aufnahmepraxis des BSW. “Sahra entscheidet alles”, klagen Lazic und Weber. Laut dem Juristen Lazic sei eine “top-down” Struktur unzulässig, eine Partei müsse vielmehr “von unten nach oben” aufgebaut werden. Beide Mitglieder betrachten das Verfahren als rechtswidrig und vergleichen es mit einer Sekte.

Die Parteisatzung im Blickpunkt

In der Satzung des BSW ist festgelegt, dass grundsätzlich der Bundesvorstand über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet (Paragraf 4). Lazics Ansicht nach stellt dies eine Gefahr für die demokratische Selbstverwaltung der Landesverbände dar.

Martin Morlok, Rechtswissenschaftler und emeritierter Professor für Öffentliches Recht aus Düsseldorf, sieht ebenfalls Probleme in der Satzung. Nach seiner Einschätzung gegenüber T-Online folgt das BSW dem “Prinzip einer Kaderpartei”, was mit der innerparteilichen Demokratie unvereinbar sei. Er fordert eine gerichtliche Klärung.

Bildung eines eigenen Bezirksverbands

Lazic und Weber haben als Reaktion den BSW-Bezirksverband Hamburg-Mitte/Nord gegründet. Sie planen, dort weitere Mitglieder in die Partei aufzunehmen, ohne vorher den Bundesvorstand zu konsultieren. Eine Anfrage von T-Online blieb von der Partei bislang unbeantwortet.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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