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Startseite Deutschland & die WeltOst-West-Lohnlücke: 19% Unterschied bei Vollzeitgehältern
Deutschland & die Welt

Ost-West-Lohnlücke: 19% Unterschied bei Vollzeitgehältern

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. Oktober 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. Oktober 2024
DGB /Foto: dts
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Die derzeitige Lohndifferenz zwischen Ost- und Westdeutschland bei Vollzeitarbeit beträgt 19 Prozent, was einer Differenz von 838,46 Euro brutto im Monat entspricht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Daten des Statistischen Bundesamtes ausgewertet und sieht großes Verbesserungspotential in einer stärkeren Tarifbindung.

Vergleich der Durchschnittslöhne

Auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes und der Auswertung des DGB zeigt sich, dass Vollzeitbeschäftigte im Westen durchschnittlich 4.401,50 Euro brutto im Monat verdienen, wohingegen im Osten der Lohn bei 3.563,04 Euro liegt. Diese Lücke von 19 Prozent, die demnach 70 Tagen pro Jahr entspricht, greift 70 Tage vor Jahresende. Dieser Tag wird vom DGB als Ost-West-Lohnlückentag bezeichnet.

Kritik an der Lohnentwicklung im Osten

Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des DGB, äußerte sich kritisch gegenüber der aktuellen Lohnentwicklung im Osten und forderte Änderungen. „Die Wirtschaft in Ostdeutschland ist in den letzten Jahren meist stärker gewachsen als in Westdeutschland, aber die Beschäftigten profitieren davon nur unterdurchschnittlich“, so Körzell gegenüber der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“. Er betonte die Notwendigkeit von mehr Tarifverträgen, die deutlich höhere Löhne ermöglichen würden.

Die Wirkung von Tarifverträgen

Dass Tarifverträge einen erheblichen Einfluss auf die Lohnentwicklung haben, belegen die Zahlen des DGB: Im Westen verdienen tarifgebundene Vollzeitbeschäftigte durchschnittlich rund 509 Euro mehr als ihre nicht-tarifgebundenen Kollegen. Im Osten beträgt der Tarifvorteil sogar rund 694 Euro. Weiterhin wies Körzell auf die Mindestlohnrichtlinie der EU hin, die nationale Aktionspläne vorsieht, wenn die Tarifbindung in einem Mitgliedstaat unter 80 Prozent liegt.

„Deshalb ist hier die Politik gefragt“, betonte Körzell und forderte die Bundesregierung auf, das kürzlich vorgelegte Bundestariftreuegesetz zu verabschieden. Dieses würde regeln, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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