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Bundestag verabschiedet umstrittene Krankenhausreform von Lauterbach

Der Bundestag hat die weitreichende Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) angenommen. Die Reform zielt darauf ab, die aktuelle Finanzierungssituation und Qualität der medizinischen Versorgung in deutschen Krankenhäusern durch neue Vorhaltepauschalen und Qualitätskriterien grundlegend zu verbessern. Dennoch begegnen insbesondere Mitglieder der Opposition dem Gesetz mit Skepsis.

Neue Vorhaltepauschalen und Qualitätskriterien

Das Gesetz soll das aktuelle Finanzierungssystem, das auf sogenannten Fallpauschalen basiert, so reformieren, dass künftig 60 Prozent der Betriebskosten von Kliniken durch neu eingeführte Vorhaltepauschalen gedeckt werden. Auf diese Weise will der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gewährleisten, dass Behandlungen künftig nur in Krankenhäusern vorgenommen werden, die über ausreichend qualifiziertes Personal, eine angemessene technische Ausstattung sowie die notwendigen Fachbereiche für Vor-, Mit- und Nachsorge verfügen.

„Wir brauchen diese Reform, und zwar jetzt“, sagte Lauterbach in seiner Rede im Bundestag. Er kritisierte die aktuelle Situation, in der es neben Unterversorgung in Bereichen wie der Kindermedizin und Geburtshilfe sowie der Schlaganfallversorgung auch eine Überversorgung und Fehlversorgung gibt, zum Beispiel bei Knieprothesen und der Krebsbehandlung.

Das Ende von Unterversorgung, Überversorgung und Fehlversorgung

Mit der Reform sollen 60 Prozent des Budgets über Vorhaltepauschalen ausgezahlt werden, welche die Bundesländer so verteilen können, dass eine ausgeglichene Versorgung sichergestellt wird. „Ein Land kann hingehen und baut zusätzliche Kapazitäten für die Schlaganfallversorgung auf, baut Überkapazitäten bei der Versorgung von Kniegelenkprothesen ab. Die Länder bekommen die Möglichkeit, das tatsächlich so zu steuern, dass es dem Bedarf entspricht“, erklärte Lauterbach.

Opposition stellt Reform in Frage

Trotzdem sieht die Opposition die Reform kritisch und befürchtet, dass sie nicht ausreicht, um das drohende Krankenhaussterben zu verhindern. Der CDU-Abgeordnete Tino Sorge zeigte sich enttäuscht, dass keine Übergangsfinanzierungen vorgesehen sind: „Wenn Ihnen die Versorgung im ländlichen Raum insbesondere wichtig wäre, dann hätten sie schon längst mit uns gemeinsam diese Brückenfinanzierung hier im Bundestag auf den Weg gebracht.“

Obwohl das Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesrates benötigt, könnten die unionsgeführten Länder den Vermittlungsausschuss anrufen und so das Reformvorhaben blockieren.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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