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Startseite Deutschland & die WeltEGMR stärkt Asylrechte an deutschen Grenzen
Deutschland & die Welt

EGMR stärkt Asylrechte an deutschen Grenzen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 16. Oktober 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 16. Oktober 2024
EGMR (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Zurückweisungen an der deutschen Grenze wird von Pro Asyl und der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begrüßt. Das Urteil wird als entscheidend für die Debatte um Zurückweisungen betrachtet und zeigt Deutschland auf, seine menschenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Reaktionen auf das EGMR-Urteil

Tareq Alawos, der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, beschreibt das Urteil als „entscheidend für die Debatte rund um Zurückweisungen an den deutschen Grenzen und kommt genau im richtigen Moment“. Weiterhin betonte er, dass „Deutschland verpflichtet ist, menschenrechtliche Standards zu wahren und den Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren auch an deutschen Grenzen zu gewährleisten“.

Die Details des Falls und die Urteilsbegründung

Der Ausgangspunkt des Urteils war die Abschiebung eines syrischen Asylsuchenden nach Griechenland durch Deutschland, ohne dass sein Asylantrag registriert oder eine Prüfung der Gefahr inhumaner oder erniedrigernder Behandlung durchgeführt wurde. Der EGMR stellte fest, dass Deutschland damit seinen Verpflichtungen aus dem Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung der Europäischen Menschenrechtskommission nicht nachgekommen ist. Zudem bemängelte das Gericht, dass die deutschen Behörden nicht sichergestellt hatten, dass der Asylsuchende in Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhält und vor unmenschlichen Bedingungen geschützt wird.

Stellungnahme durch das ECCHR

Hanaa Hakiki, Juristin beim ECCHR, kommentierte den Fall und sagte: „Der Versuch Deutschlands, Europarecht zu umgehen und Menschen im Hauruckverfahren zurückzuweisen, ist gescheitert.“ Sie betonte, dass der EGMR klar mache, dass der „Zugang zu einem rechtsstaatlichen Verfahren zwingend erforderlich ist, um schwerste Menschenrechtsverletzungen, wie sie der Beschwerdeführer erlitten hat, zu verhindern.“

In diesem Zusammenhang forderte Tareq Alaows alle politischen Parteien auf, „nun endlich die menschenrechtsverachtende Zurückweisungsdebatte“ und die „systematische Entrechtung an deutschen Grenzen“ zu beenden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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