Der Deutsche Bundestag hob am Donnerstagabend die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner auf. Dies ermöglicht die Durchführung eines Strafverfahrens gegen ihn, ausgehend von einem Rechtsstreit, den Brandner mit einer „Spiegel“-Redakteurin führt.
Verlaufs des Abstimmungsprozesses
Stephan Brandner, Abgeordneter der Alternativen für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag, wurde seine parlamentarische Immunität durch einen Beschluss des Bundestages entzogen. Die Abstimmung erfolgte ohne Aussprache und mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der Unionsfraktion, der Gruppen „Die Linke“ und BSW. Die AfD-Fraktion enthielt sich dabei der Stimme, während ein fraktionsloser Abgeordneter gegen den Entzug stimmte. Laut eines Schreibens, das das Bundesjustizministerium bereits Mitte Juli verschickt hatte, ermöglicht dieser Beschluss nun die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner.
Ursprung des Rechtsstreits
Der Grund für den Beginn des Strafverfahrens liegt in einem Rechtsstreit, den Brandner mit einer „Spiegel“-Redakteurin führt. Der Konflikt resultiert daraus, dass Brandner sie als „Faschistin“ bezeichnet hatte. Laut Brandners Aussage gegenüber dem Online-Portal „T-Online“ könne er den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, da ihm ansonsten ein weiteres Ordnungsgeld drohen könnte.
Brandners Stellungnahme
Brandner äußerte gegenüber „T-Online“, dass er selbst nicht nachvollziehen könne, warum seine Immunität aufgehoben wurde. Er habe „nichts anderes getan“, als von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen. Er zeigte sich überrascht und vertrat die Auffassung, dass er nichts Rechtswidriges getan habe. Er betonte, ihm fehle die Phantasie, um ein Fehlverhalten in sein Verhalten hineinzuinterpretieren.
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