Kühnert gegen AfD-Verbot mangels Beweisen

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert unterstützt nicht den Antrag auf ein Verbot der AfD, dessen Diskussion aktuell in den Bundestag eingebracht wurde. Ihm zufolge gibt es nicht genügend Beweise für eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD, wodurch ein Verbotsverfahren riskant erscheint. Kühnert äußerte sich auch zu den niedrigen Umfragewerten der SPD und fordert von seiner Partei einen selbstbewussteren und zukunftsorientierten Auftritt.

Vorbehalte gegen ein AfD-Verbot

Kevin Kühnert (SPD) spricht sich gegen den derzeit im Bundestag diskutierten Antrag auf ein Verbot der AfD aus. Er äußerte in der ntv-Sendung “Beisenherz” Zweifel an der Vorlage ausreichender Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei und bezeichnete damit ein Verbotsverfahren als riskant. Der SPD-Generalsekretär betonte: “Bei einem Verbot einer Partei geht es nicht darum, ob der Abgeordnete Kühnert die ablehnt oder für faschistoid hält, sondern ob Gerichten am Ende Beweise vorgelegt werden können, bei denen die sagen, das ist klar gegen die Verfassung gerichtet und deshalb sollten die verboten werden. Mir liegen solche Erkenntnisse im Moment nicht vor. Und daher würde ich sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante.”

Appell für einen selbstbewussteren Auftritt der SPD

Kühnert kommentierte in dem Interview auch die aktuell niedrigen Umfragewerte der SPD und des Bundeskanzlers Scholz. Er forderte seine Partei dazu auf, in den kommenden Monaten eine überzeugende Gesamtausrichtung zu finden. “Stand heute haben wir diese Aufstellung so nicht”, so Kühnert. Bundeskanzler, Parteivorstand und Fraktion müssten seiner Meinung nach “in Vorleistung gehen und einen anderen, selbstbewussteren und zukunftsgewandteren Auftritt hinlegen, als wir das heute gerade machen.” Für Kühnert ist dies der Schlüssel, um Parteimitglieder zu begeistern und Wähler für die SPD zu gewinnen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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