Der Städtetag Nordrhein-Westfalen fordert von Landesfamilienministerin Josefine Paul (Grüne) die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Reform des Kinderbildungsgesetzes bis Jahresende. Da viele Städte mit den steigenden Kosten für Kinderbetreuung zu kämpfen haben und die Betreuungslandschaft aufgrund von Personalmangel bereits jetzt bröckelt, wird eine Novellierung des Gesetzes als dringend notwendig erachtet.
Vorsitzender des Städtetags mahnt dringenden Handlungsbedarf an
Thomas Eiskirch (SPD), Vorsitzender des Städtetages NRW und Oberbürgermeister der Stadt Bochum, erhöhte in einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ den Druck auf die Landesfamilienministerin. „Die Novelle des Kinderbildungsgesetzes ist längst überfällig“, kritisierte Eiskirch. „Wir sehen vielerorts tageweise bereits, dass die Betreuung oder Förderangebote nicht mehr gesichert sind, weil Personal erkrankt ist oder Stellen nicht besetzt werden können.“ Es sei Aufgabe des Landes, diese Problematik in enger Absprache mit den Städten zu adressieren und einer flächendeckenden Verschärfung entgegen zu wirken.
Kostenübernahme durch Städte
Die wachsenden finanziellen Belastungen durch den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen führen laut Eiskirch dazu, dass Städte mehr Kosten tragen müssen. „Wollen die Städte die Versorgung vor Ort nicht gefährden, müssen sie auch den finanziellen Forderungen der Träger entgegenkommen und übernehmen zum Teil deren Anteile. Das hat inzwischen die Kosten immer weiter zu Lasten der Kommunen verschoben“, erklärte er. Daher sei eine Reform des Kinderbildungsgesetzes innerhalb dieses Jahres unerlässlich.
Forderung nach Landesverantwortung
Eiskirch plädierte dafür, dass die frühkindliche Bildung, ähnlich wie die Schulbildung, als Landesaufgabe öffentlich finanziert werden sollte. „Dazu gehören auch Ausgaben für inklusive Bildung und Sprachförderung. Wir erwarten deshalb, dass sich das Land zu seiner Verantwortung bekennt und die Träger entlastet werden.“
Die „Rheinische Post“ erhielt auf Anfrage vom NRW-Familienministerium keine konkreten Angaben zu einem Zeitplan für einen Referentenentwurf. Es hieß lediglich, dass derzeit regierungsinterne Gespräche stattfinden würden. Eine Sprecherin betonte: „Die Klärung der weitreichenden und komplexen Fragestellungen vor allem in rechtlicher und finanzieller Hinsicht, die eine Reform wie die Änderung des Kinderbildungsgesetzes mit sich bringt, machen eine gründliche und umfassende Vorbereitung notwendig.“
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