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Startseite Deutschland & die WeltOVG: RBB muss FDP nicht zur Wahlsendung einladen
Deutschland & die Welt

OVG: RBB muss FDP nicht zur Wahlsendung einladen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 16. September 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 16. September 2024
FDP-Wahlplakat mit Zyon Braun zur Landtagswahl in Brandenburg (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Brandenburger FDP scheiterte letztendlich mit dem Versuch, ihre Teilnahme an der RBB-Wahlsendung „RBB 24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ per Gerichtsbeschluss durchzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam, dass der RBB nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten zu diesem Format einzuladen.

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass das Konzept der Sendung, welches vorsieht, dass nur Spitzenkandidaten von Parteien teilnehmen dürfen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder laut Umfragen bei der Landtagswahl mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten, „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ ist. Das Urteil unterstreicht, dass die redaktionelle Gestaltung der Sendung durch die Rundfunkfreiheit des RBB gedeckt ist und das Recht des FDP-Landesverbands auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl nicht verletzt wird.

Bedeutung für den FDP-Landesverband

Der FDP-Landesverband, der derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen dürfte, wird laut Oberverwaltungsgericht in dem Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung „angemessen berücksichtigt“.

Unanfechtbarkeit der Entscheidung

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist unanfechtbar, wie aus dem Beschluss vom 13. September 2024 (OVG 3 S 103/24) hervorgeht. Die FDP muss daher ihre Bemühungen, eine Einladung zur Sendung für ihren Spitzenkandidaten Zyon Braun zu erwirken, einstellen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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