Der Heidelberger Juraprofessor Hanno Kube hat in einem Gutachten für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 als verfassungswidrig kritisiert. Hauptproblem seien die hohen Globalpositionen, die rund 10% des Gesamthaushalts von 489 Milliarden Euro ausmachen.
Gutachten bezüglich der Haushaltsplanung
Professor Hanno Kube, als einer der angesehensten Verfassungsrechtler der Republik bekannt, hat in einem 22-seitigen Gutachten im Auftrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (wie der „Spiegel“ berichtet) starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushaltsentwurfs 2025 geäußert. Der Hauptgrund für seine Kritik sind die überdurchschnittlich hohen Globalpositionen – pauschale Posten über Mehreinnahmen und Minderausgaben, die im Haushaltsentwurf oft vorkommen.
Details des Gutachtens
Insgesamt 32 Globalpositionen sind für 2025 vorgesehen, die sich auf etwa 50 Milliarden Euro belaufen. Darüber hinaus gibt es vier weitere Globalansätze in Sondervermögen wie der Bundeswehr, Klima- und Transformationsfonds sowie Fluthilfe, die nochmals etwa 17 Milliarden Euro ausmachen.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Kube bemängelt die Höhe der Bodensatz-Globale-Minderausgabe (GMA) von 12 Milliarden Euro als „verfassungsrechtlich bedenklich“. Eine Bodensatz-GMA ist eine Annahme des Haushalts, dass Ministerien nicht alle ihnen zur Verfügung gestellten Mittel ausgeben können und am Ende eines Haushaltsjahres Milliardensummen übrig bleiben. Die Höhe der Bodensatz-GMA für 2025 liegt laut Kube „sehr deutlich über den Werten, die in der Vergangenheit angesetzt wurden und sich als Erfahrungswerte bewährt haben“.
Zweifelhafte Kapitalspritze und optimistische Einnahmeentwicklung
Die geplante Eigenkapitalspritze an die Deutsche Bahn (in Höhe von 10,4 Milliarden Euro) sowie ein Darlehen an deren Infrastrukturtochter (von 3 Milliarden Euro) bezeichnet Kube als „verfassungsrechtlich zweifelhaft“. Des Weiteren zweifelt er an der optimistischen Prognose der Bundesregierung zur Entwicklung der Einnahmen. Ihrer Einschätzung nach erscheint es „sehr zweifelhaft“, ob die erwarteten Mehreinnahmen infolge des geplanten Wachstumspakets in Höhe von 6,9 Milliarden Euro „mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit vereinbar sind“.
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