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Startseite Deutschland & die WeltGerichtsurteil: Weckruf zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur
Deutschland & die Welt

Gerichtsurteil: Weckruf zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. August 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. August 2024
Foto: dts
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Das Urteil zur politischen Einmischung in der 5G-Auktion von 2019 wurde vom Präsidenten der Bundesnetzagentur als „Weckruf“ bezeichnet. Die Kölner Verwaltung hat entschieden, dass das damalige Verkehrsministerium erheblichen Druck auf die Bundesnetzagentur ausgeübt hat.

Weckruf für die Bundesnetzagentur

Klaus Müller, der seit März 2022 Präsident der Bundesnetzagentur ist, kommentierte den angelegten Fall in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Für alle Seiten ist das ein ganz klarer Weckruf“, sagte Klaus Müller . Er betonte die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und richtete dabei ein deutliches Plädoyer an die Regierung: „Dort, wo die Bundesnetzagentur unabhängig ist, appellieren wir daran, dass das von jeder Regierung gewahrt wird.“

Kommentar zum Gerichtsurteil

Das Gerichtsurteil hob hervor, dass die Netzagentur durch die Politik beeinflusst worden war. Dazu äußerte sich Müller dahingehend, dass die Behörde selbst dafür sorgen müsse, „dass nicht noch einmal auch nur der Anschein aufkommen kann, wir ließen uns beeinflussen. Das hat uns das Gericht sehr, sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben“.

Verwaltungsgericht sieht Einmischung als erwiesen an

Laut dem Kölner Verwaltungsgericht sei erwiesen, dass das damalige Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) vor der Auktion „auf erhebliche Weise“ auf die Netzagentur einwirkte und deren Präsidentenkammer dem „massiven Druck“ „zumindest teilweise“ nachgab.

Ausblick und mögliche Auswirkungen

Zu den möglichen Auswirkungen des Urteils äußerte sich Müller positiv: „Wir sehen aber keine Gefahr, dass der Ausbau der Mobilfunknetze oder der Wettbewerb dadurch gebremst würde“. Es sei das „oberste Ziel“, dass die Mobilfunkversorgung mit den vom Urteil betroffenen Frequenzen aufrechterhalten wird und weiterhin eine Vielfalt von Mobilfunkanbietern am Markt tätig ist.

Letztinstanzliches Urteil und mögliche Revision

Das Urteil ist letztinstanzlich und das Gericht hat keine Revision zugelassen. Trotzdem bleibt eine gewisse Unsicherheit, denn „wir wägen gut ab, ob wir versuchen, sie trotzdem zu erreichen“, sagte Müller abschließend zur „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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