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Startseite Deutschland & die Welt14.601 Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2024
Deutschland & die Welt

14.601 Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2024

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. August 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. August 2024
Polizist (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Im ersten Halbjahr 2024 scheiterten 14.601 Abschiebungen in Deutschland, was nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegt. Die Mehrheit der Fälle scheiterte an der Übergabe an die Bundespolizei, mit steigenden Fällen von „nicht erfolgten Zuführungen“.

Abschiebungen in Deutschland oft erfolglos

Wie das Nachrichtenportal T-Online am Dienstag unter Berufung auf Zahlen aus dem Bundesinnenministerium (BMI) berichtete, sind im ersten Halbjahr des Jahres 2024 insgesamt 14.601 Abschiebungen in Deutschland gescheitert. Darunter befanden sich 4.952 sogenannte „Dublin-Überführungen“, Abschiebungen in ein anderes EU-Land, welches für den jeweiligen Flüchtling zuständig sein sollte.

Vergleich mit Vorjahreszahlen

Im Vergleich dazu lag die Zahl der gescheiterten Abschiebungen im Jahr 2023 bei rund 31.330, was einem Durchschnitt von etwa 15.700 Fällen pro Halbjahr entspricht. Die aktuelle Zahl bewegt sich also nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres.

Hauptgrund: Probleme bei der Übergabe

Betrachtet man genauer, warum Abschiebungen scheitern, ist auffällig, dass die meisten Fälle, genauer gesagt 14.067, noch vor der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen wurden. Häufigster Grund dafür waren „nicht erfolgte Zuführungen“ – 8.223 Fälle im ersten Halbjahr 2024. Dies bedeutet, dass Asylbewerber beispielsweise an ihrem gemeldeten Wohnort nicht angetroffen wurden.

Trend: „Nicht erfolgte Zuführungen“ steigen

Eine Aufschlüsselung der genannten Fälle zeigt, dass die Anzahl der „nicht erfolgten Zuführungen“ im Vergleich zum Vorjahr tendenziell steigt. Hochgerechnet auf das gesamte Jahr 2024 würde dies rund 16.500 Fälle ausmachen. Im Vergleich dazu lag diese Zahl 2023 bei 14.011, was eine zu erwartende Steigerung von etwa 17 Prozent bedeutet.

Abnahme bei „Stornierung des Ersuchens“

Im Gegensatz dazu lässt sich bei der „Stornierung des Ersuchens“, die beispielsweise auftritt, wenn Flüge gestrichen werden oder die Landeerlaubnis im Zielland fehlt, eine Abnahme beobachten. Im gesamten Jahr 2023 gab es in dieser Kategorie 15.798 Fälle. Im ersten Halbjahr 2024 wurde dies jedoch nur 5.748 Mal verzeichnet, was einen Rückgang um etwa 27 Prozent für das gesamte Jahr 2024 erwarten lässt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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