Der Bremer Staatsgerichtshof hat die Einsprüche der AfD gegen die Bürgerschaftswahl 2023 abgelehnt. Damit steht fest, dass die im Jahr 2023 durchgeführte Wahl, bei der die SPD als Sieger hervorging, nicht wiederholt werden muss.
Ablehnung der AfD-Einsprüche
Im Jahre 2023 konnte die AfD Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl antreten. Der Grund dafür lag in der Einreichung von zwei Wahlvorschlägen – einer vom Rumpfvorstand und einer vom Notvorstand des zerstrittenen Landesverbandes. Der Wahlbereichsausschuss hatte jedoch beide Vorschläge zurückgewiesen, weil eine doppelte Einreichung laut Wahlordnung verboten ist.
Bestätigung des Verfahrens
Das Wahlprüfungsgericht urteilte später, dass das Vorgehen des Wahlbereichsausschusses rechtmäßig war. Diese Beurteilung wurde jetzt durch den Bremer Staatsgerichtshof, der als letzte Instanz in diesem Verfahren agierte, bestätigt. Die von der AfD eingelegten Beschwerden gegen das Wahlergebnis wurden somit abgelehnt und die Entscheidung ist endgültig. Die SPD bleibt damit Sieger der Bürgerschaftswahl 2023 in Bremen.
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