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FDP lehnt Gesichtserkennungsgesetz und Messerverbot ab

Die FDP spricht sich gegen die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeschlagene gesetzliche Neuregelung aus, die den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware durch Polizeikräfte ermöglichen soll. FDP-Fraktionschef Christian Dürr argumentiert, es gäbe keinen Bedarf für eine Neuregelung, da die bestehenden Regelungen lediglich durchgesetzt werden müssten.

Widerstand gegen geplante Neuregelung zur Gesichtserkennung

Der FDP-Fraktionschef Christian Dürr äußerte sich deutlich gegen die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgestellten Pläne. Im Gespräch mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” betonte er: “Für eine Neuregelung gibt es da keinen Bedarf, man muss die bestehenden Regelungen eben durchsetzen.” Dürr vertritt die Ansicht, dass Sicherheitsbehörden bereits vorhandene Bilder von Verdächtigen, die im Internet veröffentlicht wurden, verwenden können.

Ministerin Faesers Pläne

Die Ministerin hatte nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette in Berlin einen Gesetzentwurf vorbereitet. Ein Journalist hatte Bilder von Klette über ein Gesichtserkennungsprogramm im Internet gefunden, was zur Festnahme führte. Faesers Gesetzentwurf sieht explizit den Einsatz solcher Software durch Bundeskriminalamt und Bundespolizei zur Suche in sozialen Netzwerken vor.

Kritik an weiteren Plänen der Ministerin

Darüber hinaus äußerte Dürr Skepsis gegenüber Faesers Plänen zur Verschärfung des Verbots öffentlich getragener Messer. Die Ministerin möchte nur noch Klingenlängen unter sechs Zentimetern zulassen. “Eine Waffenrechtsverschärfung träfe Jäger, ‘Kriminelle würde das nicht interessieren, wenn es nicht durchgesetzt wird'”, warnte der FDP-Fraktionschef. Stattdessen plädiert er für Messerverbotszonen, die von den Ländern bereits heute eingerichtet werden können.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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