Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat pauschale Nachteile für Ehepaare durch die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 ab 2030 ausgeschlossen. Einhergehend betont er, dass keine Abschaffung des Ehegattensplittings geplant ist und ruft zur frühzeitigen Planung der Steuerschuld mittels Steuerklasse 4 mit Faktorerhebung auf.
Ausschluss von Nachteilen
Christian Lindner, der Bundesfinanzminister (FDP), betont, dass die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 keine Nachteile für Ehepaare mit sich bringen wird. „Es ist zu 100 Prozent ausgeschlossen, dass Paare schlechter gestellt werden“, so Lindner gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Lindner versichert weiterhin, dass es für Paare derzeit keinen Handlungsbedarf gibt, da die Änderungen erst ab dem Jahr 2030 in Kraft treten.
Beibehaltung des Ehegattenplittings
Ein weiteres wesentliches Element der aktuellen steuerlichen Regelungen, das Ehegattensplitting, bleibt bestehen. „Insbesondere das Ehegattensplitting wird nicht abgeschafft, weil das eine massive Steuererhöhung wäre“, erklärt Lindner in seiner Stellungnahme.
Steuerklasse 4 als Alternative
Lindner bietet Paaren die Möglichkeit, sich bereits jetzt mit alternativen Steuerklassen zu beschäftigen. „Wer will, kann aber schon heute besprechen, wie eine faire Aufteilung bei der Steuerschuld aussieht. Denn die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gibt es ja bereits“, erläutert Lindner. Bei dieser Steuerklasse werden die Einkommensteuerschulden anteilig berechnet. Dies hat den Vorteil, dass lästige Nachzahlungen an das Finanzamt zum Jahresende entfallen können, so der Finanzminister.
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