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Startseite Deutschland & die WeltWohngeldreform: Weniger Inanspruchnahme trotz ausgeweiteten Anspruchs
Deutschland & die Welt

Wohngeldreform: Weniger Inanspruchnahme trotz ausgeweiteten Anspruchs

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. August 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 10. August 2024
Wohnungen in einem Plattenbau am 05.08.2024 / via dts Nachrichtenagentur
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Trotz der Wohngeldreform der Ampelregierung im Jahr 2023 und der damit verbundenen Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten, ist die Inanspruchnahme von Wohngeld in Deutschland gesunken. Eine aktuelle Studie des Ifo-Instituts zeigt, dass mehr als fünf Millionen Deutsche einen Anspruch haben, diesen jedoch nicht nutzen.

Unter Nutzung des Wohngeldes trotz erhöhtem Anspruch

Laut einer Simulation des Ifo-Instituts, die in der „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ zitiert wird, haben demnach 7,3 Millionen Haushalte in Deutschland Anspruch auf Wohngeld. Jedoch beanspruchen nur 1,8 Millionen diesen im Laufe eines Jahres tatsächlich. Somit wird dieser Anspruch von drei von vier Menschen nicht wahrgenommen. Trotz fehlender exakter Zahlen zum Wohngeldanspruch und fehlender qualitativer administrativer Daten, leiten die Ifo-Forscher eine Schätzung ab.

Andreas Peichl, einer der Autoren der Studie, rät allerdings, die Zahlen mit Vorsicht zu genießen. Sie basieren auf einer Simulation der aktuellen makroökonomischen Lage und Daten von vor der Pandemie. „Die Relation zwischen Inanspruchnahme und Anspruch sollte aber in etwa gleich sein“, sagte er der FAS. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführt und vom Ifo-Institut vorgestellt.

Veränderungen durch die Wohngeldreform

Vor der Wohngeldreform lag die Inanspruchnahme bei etwa 50 Prozent. Durch die Reform wurde der Anspruchsbereich auf die untere Mittelschicht erweitert. „Wenn man in München mit zwei Kindern lebt, kann der Wohngeldanspruch bis 5.500 Euro Haushaltseinkommen gehen“, so Peichl in der FAS.

Das Bundesbauministerium unter Clara Geywitz (SPD) ist sich der Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität bewusst. Ein Sprecher des Ministeriums äußerte gegenüber der FAS, dass im Rahmen eines Forschungsprojekts am Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung „subjektive Gründe der Nichtinanspruchnahme empirisch untersucht“ werden. Erste Erkenntnisse werden bis zum Jahresende erwartet.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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